thumbs : Zwang und Freiheit in der Jugendpflege.

Pflichtmäßige  Leibenstbungen  an  der  Fortbildungsschule.  117

keit  der  Teilnahme.  Noch  ein  anderes  fällt  bei  dem  staatlichen  Erlasse
dur  Förderung  der  Jugendpflege  auf:  die  Mithilfe  der  dem  Handelsminister
  unterstellten  Fortbildungsschulen  erscheint  als  nebensächlich.
In  der  Tat  waren  denn  auch  beim  Aufbau  der  Jugendpflege  die
Leiter  und  Lehrer  der  Fortbildungsschulen  in  verhältnismäßig  sehr
geringem  Grade  beteiligt.

Gleichlaufend  mit  allen  diesen  Anregungen  der  letzten  Jahre
hatte  sich  unter  den  Jugendlichen  der  in  Frage  koꝛ  umenden  Altersstufe
  selbst  eine  frische  Bewegung  geltend  gemacht.  Abgesehen  von
den  Jugendvereinen,  die  sich  infolge  des  Jugendpflegeerlasses  schnell
mehrten,  sowie  den  schon  seit  Jahren  bestehenden  Jugendabteilungen
der  Turnvereine,  wozu  noch  die  der  Spiel-  und  Sportvereine  traten,
blühten  namentlich  an  den  höheren  Schulen  Wandervereinigungen
auf,  die  sich  zu  größeren  Wandervogelbünden  zusammenschlossen,  und
entstanden  die  wohl  meist  unter  Leitung  von  Offizieren  stehenden
Abteilungen  des  Pfadfinderbundes.  Eine  Zusammenfassung  aller
dieser  Jugendvereinigungen,  soweit  sie  die  Wehrtüchtigkeit  unseres
vaterländischen  Nachwuchses  zu  heben  versprachen,  strebte  dann  der
von  Feldmarschall  von  der  Goltz  geleitete  Jungdeutschlandbund  an.

So  vielgestaltig  und  vielverheißend  sich  das  Bild  aller  dieser
Bestrebungen  unserem  rückschauenden  Auge  auch  zeigt,  so  darf  man
den  Erfolg  bei  der  Gesamtheit  unserer  Jugend  doch  nicht  überschätzen.
Denn  es  war  doch  nur  der  kleinere  Bruchteil  unserer  Jugendlichen
im  Alter  von  14  bis  17  Jahren,  der  den  genannten  Jugendvereinigungen
  angehörte.  Bis  zum  Jahre  1912  waren  nach  mehrfachen
  in  der  Jugendpflegeliteratur  gemachten  Angaben  kaum  mehr
als  etwa  20  Prozent  der  Jugendlichen  von  14  bis  17  Jahren  den
Iugendvereinigungen  zugehörig.  10  Prozent  etwa  sollten  den  konfessionellen
  Gruppen,  10  Prozent  den  Turn=  und  Sportvereinigungen
angehören.  Die  große  Mehrzahl  mit  80  Prozent  stand  noch  außerhalb.
  Ich  bin  nicht  in  der  Lage,  diese  Zahlen  auf  ihre  Richtigkeit
nachprüfen  zu  können.  Sicher  bekannt  ist  mir  nur  die  Zahl  der  den
Turnvereinen  der  Deutschen  Turnerschaft  zugehörigen  Mitglieder  der
Jugendabteilungen.  Sie  umfaßt  6⅛  bis  höchstens  7  Prozent  der  der
Altersstufe  von  14  bis  17  Jahren  zugehörigen  männlichen  Jugend.

Jedenfalls  erfuhren  alle  diese  bestehenden  Ansätze  mit  Beginn
des  Krieges  eine  nicht  geringe  Umgestaltung.  Zunächst  verlor  die
Mehrzahl  der  Jugendvereinigungen  der  Turn-,  Spiel-  und  Sportvereine
  ihre  Führer  durch  deren  Einberufung  zum  Heere.  Weiterhin
  aber  drängte  sich  nun  die  militärische  Ausbildung  der  Jugend  in
den  Vordergrund.  Schon  im  ersten  Kriegsmonate,  dessen  hinreißendes
Sturmeswehen  uns  allen  das  hehrste  Erlebnis  ist  und  bleiben  wird,
schob  die  Aufstellung  und  Übung  von  Wehrabteilungen  oder  Wehrkompagnien
  alle  anderen  Bestrebungen  auf  dem  Gebiete  der  Jugendpflege
  und  Jugendfürsorge  in  den  Hintergrund.  Es  galt,  die  Jugendlichen
  oder  „Jungmannen“,  wie  nun  die  Bezeichnung  hieß,  die  das
16.  Lebensjahr  überschritten  hatten,  zum  späteren  Wehrdienste  vorzubereiten.
  Die  Führung  dieser  Abteilungen  kam  meist  in  die  Hände
früherer  Offiziere;  Unteroffiziere  und  Gefreite  der  Ersatztruppen