Volltext : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1830. (7)

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ges  nur  theilweise  nach  Maßgabe  der  Anweisungen,  welche  von  der  Finanz-Kammer
  werden  ausgestellt  werden.  Die  Cameral-Aemter  des  Schwarzwaldund
  des  Donau-Kreises  hingegen  werden  ermächtigt,  nach  dem  Vorgange  vom
vorigen  Jahre  (Reg.Bl.  S.417),  die  Wein-Besoldungen  sämtlicher  Kirchenund
  Schuldiener  dieser  zwei  Kreise  nach  den  Preisen  des  Sportel-Geseßzes,
ohne  besondere  Fuhrlohns-Vergütung  sogleich  in  Geld  auszubezahlen.  Gleiche
Bezahlung  ist  auch  den  Kirchen=  und  Schuldienern  des  Jaxt-Kreises  zu  leisten,
  so  weit  sie  ihre  Wein-Besoldungen  nicht  in  Natur  erhalten  werden.

2)  Die  übrigen  der  Staats-Casse  obliegenden  Wein-Abgaben  sind,  so  weit  es
möglich  ist,  in  Natur  zu  berichtigen.

5)  Der  weitere  Betrag  der  Gefäll-Weine  ist  unter  den  Keltern  höchst  möglich  zu
verwerthen.

5)  Die  vorläufigen  Anzeigen  an  das  Finanz-Ministerium  über  das  Ergebniß  der
Weinlese  sind  sobald  als  moglich  zu  erstatten,  auch  die  Herbst-Rechnungen
zur  gehdrigen  Zeit  an  die  Finanz-Kammern  einzusenden.

Stuttgart  den  16.  Oktober  1850.  Varnbüiler.

Dienst-Erledigungen.

1)  Die  erledigte  evangelische  Pfarrei  Uhlbach,  Dekanats  Cannstadt,  zählt  in  dem
Mutterort  936,  im  Filial  Rothenberg,  wo  jeden  Sonn=  und  Festtag  Gottesdienst  zu
halten  ist,  581  Pfarr-Genossen,  und  ist  mit  einem  Einkommen  von  654  fl.  nach  Sportel-Preisen
  verbunden.  Die  Bewerber  haben  sich  innerhalb  sechs  Wochen  bei  dem
evangelischen  Conststorium  vorschriftmäßig  zu  melden.

2)  Durch  gerichtliches  Erkenntniß  ist  die  Straßenbau-Inspektion  Heilbronn,  mit
welcher  ein  Gehalt  von  600  fl.  neben  einer  Entschädigung  von  150  fl.  für  die  Haltung
eines  Dienstpferdes,  von  25  fl.  für  Schreib-Materialien  und  von  täglichen  5  fl.  45  kr.
für  den  Aufwand  bei  Amtsreisen  verbunden  ist,  in  Erledigung  gekommen.  Die  Bewerber
  um  diese  Stelle  werden  aufgefordert,  sich  innerhalb  vier  Wochen  bei  der  Regierung
  des  Reckar-Kreises  zu  melden.