112 Lehrgebiet und Lehrbetrieb.
werden seitens einzelner Teilnehmer wissenschaftliche Fragen schriftlich
bearbeitet und diese mehr oder minder umfangreichen Abhandlungen
zur Grundlage für die mündliche Besprechung des betreffenden Gegenstandes
gemacht. Infolge der höheren Ziele, welche sich diese
seminaristischen Übungen stecken, vermögen nur die begabteren
Studenten an ihnen teilzunehmen; andrerseits aber werden sie gerade
wegen ihres höheren Niveaus auch vielfach von leuten besucht, die
das juristische Studium schon absolviert haben, sich aber in einzelnen
Zweigen noch weiter ausbilden wollen. Einzelne Seminare pflegen
die in ihnen angefertigten Arbeiten, oder doch wenigstens die besseren
unter ihnen zu veröffentlichen. Besonders bekannt sind die Abhandlungen
des kriminalistischen Seminars zu Berlin und des staatswissenschaftlichen
Seminars zu Heidelberg. Einen eigentümlichen Charakter
hat das Seminar für Versicherungswissenschaften an der Göttinger
Universität. Seinen l.eitern ist die Befugnis verlichen, unter staatlicher
Autorität Prüfungen im Versicherungsrecht und den übrigen Disziplinen
der Versicherungswissenschaft abzuhalten und über den Ausfall der
Prüfungen Zeugnisse auszustellen, so daß den Examinierten gewissermaßen
die Eigenschaft von geprüften Versicherungssachverständigen
zukonmmt. Ein Recht auf Anstellung im Staats- oder Privatdienst
erwächst den Betreflenden zwar aus solcher Prüfung nicht. Es liegt
aber in der Natur der Sache, daß bei der Stellenvergebung im Versicherungswesen
mit Vorliebe diejenigen berücksichtigt werden, die
über die geeignete Vorbildung ein vom l.eiter des Versicherungsseminars
ausgestelltes Zeugnis vorzulegen vermögen.
Neben der bisher verwendeten Bedeutung wird aber von Seminar
auch noch in einem anderen Sinne geredet. Die deutschen Fakultäten
stellen nämlich ihren Studierenden eine je nach den verfügbaren Mitteln
vrößere oder kleinere Fachbibliothek nebst den zur Benutzung der
Bücher an Ort und Stelle notwendigen Arbeitsräumen unentgeltlich
zur Verfügung. Und diese Institution heißt ebenfalls Seminar. Hier
bedeutet also Seminar nicht eine besondere Art des juristischen
Unterrichts, sondern einen Inbegriff von Lehrmitteln. Während nun
„seminaristische Übungen“ nicht an allen juristischen Fakultäten
abgrehalten werden, finden sich juristische Seminare in der letzteren
Bedeutung des Wortes jetzt an allen deutschen Universitäten. Manche
haben sogar mehrere juristische Seminare, indem mitunter für die
Disziplinen mit „seminaristischen Übungen“ ein besonderes Seminar
eingerichtet ist.
Fast alle deutschen Juristenfakultäten geben den Studierenden