Metadata : Blätter für Rechtsanwendung. XXXIV. Band. (34)

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Es  duͤrfen  daher  zu  Bezahlung  der  von  den  Glaͤubigern  aufgekuͤndigten  Capitalien,
  fuͤr  welche  der  von  dem  Staatsvermoͤgen  bestimmte  Tilgungsfonds  oder
andere  zu  diesem  Zwecke  verabschiedete  Zuschuͤsse  nicht  hinreichen,  keine  Gelder  um
hoͤhere  Zinse  aufgenommen  werden.

Zu  Kündigung  und  Heimbezahlung  von  Capitalien,  welche  von  den  Staats-Gläubigern

  nicht  zurückgefordert  werden,  dürfen  Anlehen  auch  zu  geringeren  Zinsen
nicht  aufgenommen  werden.

Artt.  7.
Art  der  Capiral-Ablbsung.

Vei  der  Ablbsung  der  Capitalien  ist  die  Zeitordnung  der  Aufköündigung  zu  beob-)
achten,  welche  den  Gläubigern  nach  Maßgabe  der  Anlehensbedingungen  freigestellr.
bleibt.  Sollten  zu  Zahlung  der,  in  einem  Vierteljahr  aufgekündigten  Capitalien
weder  der  von  dem  Staatsvermogen  bestimmte  Tilgungsfonds,  noch  die  für  diesen
Zweck  anderwärts  aufgenommenen  Anlehen  zureichen,  so  werden  die  nicht  befriedigten
  Gläubiger  als  die  ersten  zur  Ablêôsung  auf  das  künftige  Vierteljahr  vorgemerkt.


Uebersteigt  aber  der  vorhandene  Tilgungofonds  den  Betrag  der  von  den  Gläubigern
  aufgebündigten  Capitalien,  so  sind  von  Seite  der  Casse  ein  Vierteljahr  voraus
  immer  so  viele  Capitalien  aufzukündigen,  als  in  dem  nächsten  Vierteljahr  bezahlt
werden  können.  Diese  Aufbündigung  trifft:

r)zuerst  diejenigen  Capitalien,  welche  unter  lästigeren  Bedingungen  und  zu
einem  höheren,  als  dem  ordentlichen  Zinsfuße  aufgenommen  sind,  so  weit
nicht  etwa  derselben  besondere  vertragsmäßige  Verhältuesse  entgegenstehen.

b)  Nach  diesen  werden  alle  diejenigen  Capitalposten  aufgekündigt,  welche  einhundert
  Gulden  oder  weniger  betragen.

c)  Von  den  noch  weiter  vorhandenen  Mitteln  zur  Schuldentilgung  wird  sodann
ohne  Rücksicht  auf  die  frühere  oder  spätere  Zeit  der  Anlehnung,  durch  dag
Loos  eine  entsprechende  Summe  zur  Aufkündigung  bestimmt.  Wenn  jedoch