Metadata : Denkwürdigkeiten des Fürsten Chlodwig zu Hohenlohe-Schillingsfürst. Erster Band. (1)

356  Das  bayrische  Ministerium  (1867  bis  1870)

wendigkeit  bezeichnet.  Jener  Herr  Reichsrat  sagte  damals:  „Ich  hoffe,
man  wird  endlich  von  der  in  früherer  Zeit  so  ziemlich  verbreiteten  Ansicht
abgekommen  sein,  daß  das  Glück  des  Staats  in  der  Verdummung  der
unteren  Klasse  beruhe;  unfre  erleuchtete  Staatsregierung  wird  die  Ueberzeugung
  hegen,  daß  Gefahr  für  den  Staat  nicht  durch  Bildung  des  Volks,
wohl  aber  durch  das  Gegenteil,  durch  Mangel  an  Bildung,  entstehen  könne,
daß  die  Kraft  der  Nation  und  mit  derselben  der  Nationalwohlstand  zunächst
  auf  der  Intelligenz  des  Volks  beruhe.  Von  dieser  Ueberzeugung
ausgehend,  wird  sie  nicht  säumen,  die  Sünden  der  Vergangenheit  gutzumachen
  und  zunächst  unser  Schulwesen  der  gründlichsten  Revision  zu
unterstellen;  hiermit  zugleich  aber  wird  sie  eine  Hauptursache  zunehmender
Verarmung  beseitigen.“

Indem  ich  mich  diesen  Worten  aus  vollem  Herzen  anschließe,  glaube
ich,  daß  ich  wohl  von  keiner  Seite  dieses  hohen  Hauses  einem  Widerspruch
begegnen  werde.  Diese  Mahnung  war  nicht  die  einzige,  welche  durch  die
Kammer  an  die  Staatsregierung  gerichtet  wurde.  Ich  erinnere  Sie  nur
an  den  Gesamtbeschluß  der  beiden  Kammern  vom  Jahre  1866,  in  welchem
um  die  Vorlage  eines  Schulgesetzes  auf  freisinniger  Grundlage  gebeten
wurde.  )  Die  Staatsregierung  ist  diesen  Wünschen  nachgekommen  und  hat
ein  diesen  Forderungen  entsprechendes  Gesetz  vorgelegt.  Seitdem  hat  zuerst
  außerhalb  der  Landesvertretung  und  dann  in  den  Kammern  die
Diskussion  begonnen.  Es  ist  einer  der  Vorzüge  des  konstitutionellen
Lebens,  daß  Fragen,  welche  die  öffentliche  Meinung  aufregen,  durch  die
Diskussion  der  gesetzlichen  Vertreter  verarbeitet  und  geklärt  werden  und
daß  infolgedessen  die  Ruhe  in  die  Gemüter  zurückkehrt.  Auch  in  der  vorliegenden
  Frage  war  dies  der  Fall  und,  wenn  mich  nicht  alles  täuscht,
hat  die  anfängliche  Aufregung  gegen  das,  wie  man  es  zu  nennen  beliebte,
heillose  Schulgesetz  einer  mehr  unbefangenen  Auffassung  Platz  gemacht.
Auch  die  Beratungen  Ihres  Ausschusses  zeigen,  soweit  die  Protokolle
darüber  Auskunft  geben,  nichts  von  einer  leidenschaftlichen  Erregung  der
Herren  Mitglieder,  und  auch  die  Reden  der  beiden  Herren  Referenten
zeigen  die  ruhige  und  unbefangene  Beurteilung  des  vorliegenden  Gesetzentwurfs.
  Jene  vielgehörte  Klage,  daß  durch  ein  Schulgesetz,  wie  das
von  der  Regierung  entworfene,  die  Kirche  in  ihren  Rechten  bedroht  werde,
fängt  wenigstens  außerhalb  der  Kammer  an  zu  verstummen,  denn,  wer
unbefangen  das  Gesetz  beurteilt,  wird  nach  und  nach  zu  der  Ueberzeugung
kommen,  daß  der  Unterschied  zwischen  dem  gegenwärtigen  Zustande  und
den  Vorschlägen  der  Staatsregierung  nicht  so  groß  sei,  als  man  ursprünglich
  geglaubt  hatte.  Allerdings  gehen  die  Beschlüsse  des  Ausschusses  und

 

1)  Siehe  Seite  174.