Beruf ssenschastliche Unfallverhüt 9 schriften. 471
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sind dicht abzuschließen. Uberhaupt ist der Aufenthalt in denselben
nur ganz hurze Zeit und dann auch nur zur Uberwachung
der Feuerung zu gestatten.
Beseitigung der Glätte auf Verkehrswegen.
g 38. Während regnerischem oder schneeigem Wetter oder
bei Rauhfrost oder Glatteis ist darauf zu halten, daß Bretter
und Pfosten, aus denen Verkehr von Personen stattsindet,
nicht schlüpfrig werden; insbesondere ist dies für den Transport
der Erde beim Grundausschachten zu beachten.
Gräben, Baugruben und sonstige Abgrabungen.
§ 39. Gräben, Baugruben und sonstige Abgrabungen
müssen, wenn erforderlich, den Bodenverhältnissen entsprechend,
genügend Böschung haben oder gut abgesteift werden. Auf
keinen Fall darf überhängend abgegraben oder gar unterhöblt
werden, auch wenn der Erdboden fest ist. Aötigenfalls
ist terrassenförmig abzugraben. Der Rand muß mindestens
1!/2 m breit von aller Belastung durch Erde, Miaterial u. dgl.
frei bleiben.
Ist Regenwetter eingetreten, so sind, sofern in den
Gräben usw. gearbeitet wird, die Wände vor Beginn der
Arbeit und dann von Zeit zu Zeit auf ihre Festigkeit zu
untersuchen.
Neben vorhandenen Bauten sind neue Fundamente und
besonders der dazu nötige Bodenaushub stüchweise und nicht
mehr, als 1 m auf einmal auszuführen, wenn die Nachbargebäude
weniger ties als der Neubau fundamentiert sind.
Auch hat sich der Betriebsunternehmer oder dessen Beauftragter
persönlich davon zu überzeugen, ob in den Nachbargebäuden
in der Bähe der Neubauseite schwere Belastungen
vorhanden sind und nötigenfalls entsprechende Sicherheitsvorkehrungen
zu treffen.
Dach= und Dachrinnenarbeiten.
§ 40. Arbeiten an und auf Dächern, im letzteren Falle
wenn sie nicht ganz flach sind, sowie an Dachrinnen, auch
dann, wenn auf Dachstühlen gearbeitet wird, dürsen nur ausgesührt
werden, wenn der Arbeiter durch eine Sicherheitsleine
vor dem Herabfallen geschützt ist. Ist letzteres unangängig,
so muß vor dem Gebäude ein Gerüst hergestellt werden.
Die Leine muß mindestens 11 mm stark, mit Leibgurt, Karabinerhaken
und Messingösen versehen und von guter Beschaffenbeit
sein.
Bei Dachdeckerarbeiten sind Schutzbretter gegen das Herabfallen
von Werkzeug, Watertal u. dgl. anzubringen, zu welchem