Sachregister.
Fluren, Reinhaltung, Lüftung
und Beleuchtung 289.
Flunstack. Bebauung mehrerer
F. mit einem Gebäude 191.
lußläufe s. Wasserläufe.
orstverwaltung, Gehör bei
d. Prüfung von Bebauungsplänen
2c. 4.
reitreppen
üllmasse —* Kischenböden
242.
Fuhboden in in Wasch- u. Wurstküchen
2
— in ts 260.
Fußwege, Breite 116,
— ortsgesetzliche Bestimmung
über deren Anlegung 156.
— Rein= u. Gangbarhaltung
167.
Futterräume mit Feuerungsanlagen
249.
G
Galerien 223.
ärten im Bebauungsplan
sicherzustellen 117, 118.
— allgemeine Vorschriften 226.
Gartenerde nicht zur Ausfüllung
von Zwischenböden
zulässig
Gartenhäuser im freizuhaltenden
Hofraum 227.
— Ausnahme von der Anzeigeu.
Genehmigungspflicht 331.
Gartenlauben, Gebührenermäßigung
2
Gärtnereien,
willigung
— Aueschluß von d. Umlegung
122.
Gase, nachteilige, Schädigung
oder Belaltigung der Nachbarschaft
202.
Gasthöfe, größere, besondere
bauliche Anforderungen 217.
3% hmebe.
— wer ist
521
Gasthöfe, Baugenehmigung
kann von dem Nachweise
gewerbepolizellicher Erlaubnis
abhängig gemacht werden
281.
Gebäude von Straßen= oder
Baufluchtlinien betroffen 154.
Gebäudeeinheit als Maßstab
für d. Kostenberechnung 295.
Gebäudehöhe, im Bebauungsplan
festzustellen 114.
— allgemeine Vorschriften 224.
Gebühren 22 ff., 293 ff., 307 ff.
Geldstrafen zur Durchführung
der Arbeiterschutzbestimmungen
262.
— beil unzulässiger Ingebrauchnahme
von Gebäuden 285.
Gemeindeaussichtsbehörde,
Anordnung auf Erlaß oder
Anderung von Ortsgesetzen
% Ausdehnung von
oligeiverornungen. auf den
Nachbarbe Girn 13, irk 167.
rwern E 8 al Gehör bei
Ausnahmebewilligungen 99.
— — bei der Aufstellung von
Bebauungsplänen im Nachbarbezirke
127. 3Z4.
— besellteßt die Ubernahme
der Straßen 2c. 163.
— bei Ausdehnung von örtlichen
Polizelverordnungen
auf den Nachdarbezirk zu
hören 162.
— stellt den Umlegungsplan
auf 171.
— wer ist G.? 311.
Gemeindebezirk, die Grundfläche
eines Gebäudes darf
nur einem G. angehören
121.
Gemeindekhasse, Ubernahme
von Anliegerleistungen auf
die G
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