Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1837. (14)

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Nro.  322.
Regierungs--Blatt
für  das  **“
Königreich  Württemberg
Dienstag  den  27.  Juni  1837.  E  —

Inhalt.
Köniql.  Dekrete.  Keine.“  .  «  «  ..
Vekfbclqnssn  den  der  Departements.  Verfügung,  einige  Abänderungen  der  Kaxe  der  Arzneimittel
etreffend.  «  "--  .-.

 

I.  Unmittelbare  Königliche  Dekrete.
Keine.
II.  Verfügungen  der  Departements.
Des  Departements  des  Innern.
Des  Ministerium  des  Innern.
Verfügung,  einige  Abänderungen  der  Tare  der  Arzueimittel  betreffend.)
In  Folge  der  neuestens  vollzogenen  periodischen  Revision  der  Taxe  der  Arzneimittel
  wird  Nach  stohondo-a  erfbhor.  *  g  "  4%
1)  Für  die  in  der  Beilage  verzeichneten  Artikel  gelten  vis  auf  zwenterev  vir
beigefügten  Preis-Bestimmungen.  *  *  "
2)  Für  alle  übrigen  Artikel  gelten  die  Bestimmungen  der  revidirten  Medikamenten=Taxe
  vom  25.  Juli  1851  (Reg.  Bl.  S.  505)  und,  so  weit  diese  nicht  Ziel
und  Maaß  geben  sollte,  der  älteren  Tare  vom  Jahr  1755.  ç
Die  Apotheker  des  Königreichs  haben  sich  vom  1.  Jult  1337  an  hienach  zu
achten,  und  die  betreffenden  Behöbrden  haben  über  der  Befolgung  mit  Erust  zu  wachen.
Stuttgart  den  25.  Juni  1857.  6
Auf  Seiner  Königlichen  Majestät  besonderen  Befehl:
Schlaper.

r  2  .  Von  gegenwärtiger  Verfügung  sind  wegen  des  Bedürfisses  der  Apotheker  mehr  Abdrücke,
1  1#  Wenkung  gemnch  Porarn  und  kun  das  Exemplar  um  den  Preis  von  gwe.i  Kreuzern  bei  der
Expedition  des  Regierungsblattes  abgelangt  werden.