Contents : Jahrbuch der Preußischen Forst- und Jagdgesetzgebung und Verwaltung. Siebenundzwanzigster Band. (27)

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ist  mir  schon  außerordentlich  wichtig,  und  ich  glaube  sicher,  der  Herr  Minister  wird
das  Wohlwollen  auch  bewahren,  falls  sich  unsere  Finanzverhältnisse,  die  ja  eine
Voraussetzung  zu  der  Aufbesserung  sind,  bessern.

Berichterstatter  Abgeordneter  v.  Buch:  Meine  Herren,  die  Verhältnisse  der
Forsthülfsaufseher  haben  schon  im  vergangenen  Jahre  hier  eine  eingehende  Erörterung
  gefunden.  Die  Budgetkommission  hat  sich  unter  den  obwaltenden  besonderen
Verhältnissen  mit  der  hier  im  Etat  ausgeworfenen  Mehrforderung  einverstanden  erklärt.
  Im  Uebrigen  hat  die  Budgetkommission  sich  in  allen  Fällen,  wo  Münsche
auf  Gehaltserhöhungen  hervorgetreten  sind,  für  verpflichtet  gehalten,  die  Nothwendigkeit
  der  Sparsamkeit  unter  den  heutigen  Verhältnissen  dringend  zu  betonen,
um  nicht  durch  Eingehen  auf  einzelne  derartige  Wünsche  immer  neue  Forderungen
hervorzurufen.

Präsident:  Ein  Widerspruch  hat  sich  gegen  den  Titel  nicht  erhoben,  er  ist
bewilligt.

Dann  gehe  ich  über  zu  Titel  8,  —  9,  —  ha,  —  10,  —  11,  —  12,  —
12a,  —  13,  —  14,  —  15,  —  16,  —  17,  —  18,  —  19,  —  20,  —  21,  —
22,  —  23,  —  24,  —  25,  —  26,  —  27,  —  28,  —  29,  —  30,  —  31,  —
32,  —  33,  —  34,  —  35.  —  Zu  all  diesen  Titeln  wird  weder  das  Wort  verlangt,
noch  Widerspruch  erhoben;  das  ganze  Kapitel  2  ist  bewilligt.

Ich  gehe  über  zu  Kapitel  3  Titel  1,  —  2,  —  3,  —  4,  —  5,  —  6,  —  7,
—  8.  —  Auch  diese  Titel  sind  ohne  Widerspruch  bewilligt.

Ich  gehe  über  zu  Kapitel  4  Titel  1.  —  Auch  hier  wird  kein  Widerspruch
erhoben;  er  ist  gleichfalls  bewilligt.

Titel  2;  —  auch  dieser  ist  ohne  Widerspruch.

Titel  2a.  Hier  hat  der  Herr  Berichterstatter  das  Wort.

Berichterstatter  Abgeordneter  v.  Buch:  In  Titel  2a  finden  Sie  eine  Erhöhung
von  57000  Mark  bei  den  Beiträgen  zur  gesetzlichen  Krankenversicherung  der  Arbeiter,
zu  Ausgaben  auf  Grund  der  Unfallversicherungsgesetze  u.  s.  w.  Dem  steht  gegenüber
in  Titel  4  eine  Erhöhung  der  Armenpflegekosten.  In  der  Budgetkommission  ist  an
die  Königliche  Staatsregierung  die  Frage  gerichtet  worden,  ob  sich  nicht  bezüglich
der  Armenlasten  die  Folgen  der  Kranken=  und  Unfallversicherung  der  Arbeiter  geltend
machen.  Nach  der  Auskunft  der  Königlichen  Staatsregierung  ist  in  Folge  der
sozialen  Gesetze  bis  jetzt  eine  Verminderung  der  Armenlasten  nicht  zu  bemerken  gewesen.
  (Hörtl  hört!)

Abgeordneter  Dr.  Gerlich:  Meine  Herren  ich  möchte  anknüpfen  an  die
Aeußerung  des  Herrn  Berichterstatters.  Ich  wollte  gerade  darauf  hinweisen,  daß,
trotz  der  erheblichen  Steigerung  um  57  000  Mark  in  desem  Titel,  doch  eine  Verminderung
  der  Armenpflegekosten  absolut  nicht  eingetreten  ist,  sondern  im  Gegentheil,
  wie  aus  Titel  4  hervorgeht,  noch  eine  Vergrößerung  derselben  stattgefunden
hat.  Ich  habe  mir  erlaubt,  auch  in  den  anderen  Etats,  unter  anderem  auch  beim
Berg=  und  Salinenetat  und  bei  der  Eisenbahnverwaltung,  einmal  herauszuziehen,
um  wie  große  Summen  es  sich  jetzt  handelt  bei  der  Ausführung  der  sogenannten
sozialen  Gesetzgebung.  Hier  handelt  es  sich,  wie  die  Herren  sehen,  um  etwa  ½K  Million;
in  dem  Hütten=  und  Salinenfach  sind  es  fast  5  Millionen;  in  dem  Eisenbahnetat  sind
es  fast  17  Millionen,  davon  allein  7  Millionen  durch  die  Invaliditäts-,  Alters=  und
Unfallversicherung,  wobei  da  noch  in  einem  besonderen  Titel  der  Betrag  von
25000  Mark  lediglich  für  besondere  Verwaltungskosten  auf  Grund  des  Alters=  und
Invaliditätsgesetzes  allein  ausgeworfen  ist.