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ist mir schon außerordentlich wichtig, und ich glaube sicher, der Herr Minister wird
das Wohlwollen auch bewahren, falls sich unsere Finanzverhältnisse, die ja eine
Voraussetzung zu der Aufbesserung sind, bessern.
Berichterstatter Abgeordneter v. Buch: Meine Herren, die Verhältnisse der
Forsthülfsaufseher haben schon im vergangenen Jahre hier eine eingehende Erörterung
gefunden. Die Budgetkommission hat sich unter den obwaltenden besonderen
Verhältnissen mit der hier im Etat ausgeworfenen Mehrforderung einverstanden erklärt.
Im Uebrigen hat die Budgetkommission sich in allen Fällen, wo Münsche
auf Gehaltserhöhungen hervorgetreten sind, für verpflichtet gehalten, die Nothwendigkeit
der Sparsamkeit unter den heutigen Verhältnissen dringend zu betonen,
um nicht durch Eingehen auf einzelne derartige Wünsche immer neue Forderungen
hervorzurufen.
Präsident: Ein Widerspruch hat sich gegen den Titel nicht erhoben, er ist
bewilligt.
Dann gehe ich über zu Titel 8, — 9, — ha, — 10, — 11, — 12, —
12a, — 13, — 14, — 15, — 16, — 17, — 18, — 19, — 20, — 21, —
22, — 23, — 24, — 25, — 26, — 27, — 28, — 29, — 30, — 31, —
32, — 33, — 34, — 35. — Zu all diesen Titeln wird weder das Wort verlangt,
noch Widerspruch erhoben; das ganze Kapitel 2 ist bewilligt.
Ich gehe über zu Kapitel 3 Titel 1, — 2, — 3, — 4, — 5, — 6, — 7,
— 8. — Auch diese Titel sind ohne Widerspruch bewilligt.
Ich gehe über zu Kapitel 4 Titel 1. — Auch hier wird kein Widerspruch
erhoben; er ist gleichfalls bewilligt.
Titel 2; — auch dieser ist ohne Widerspruch.
Titel 2a. Hier hat der Herr Berichterstatter das Wort.
Berichterstatter Abgeordneter v. Buch: In Titel 2a finden Sie eine Erhöhung
von 57000 Mark bei den Beiträgen zur gesetzlichen Krankenversicherung der Arbeiter,
zu Ausgaben auf Grund der Unfallversicherungsgesetze u. s. w. Dem steht gegenüber
in Titel 4 eine Erhöhung der Armenpflegekosten. In der Budgetkommission ist an
die Königliche Staatsregierung die Frage gerichtet worden, ob sich nicht bezüglich
der Armenlasten die Folgen der Kranken= und Unfallversicherung der Arbeiter geltend
machen. Nach der Auskunft der Königlichen Staatsregierung ist in Folge der
sozialen Gesetze bis jetzt eine Verminderung der Armenlasten nicht zu bemerken gewesen.
(Hörtl hört!)
Abgeordneter Dr. Gerlich: Meine Herren ich möchte anknüpfen an die
Aeußerung des Herrn Berichterstatters. Ich wollte gerade darauf hinweisen, daß,
trotz der erheblichen Steigerung um 57 000 Mark in desem Titel, doch eine Verminderung
der Armenpflegekosten absolut nicht eingetreten ist, sondern im Gegentheil,
wie aus Titel 4 hervorgeht, noch eine Vergrößerung derselben stattgefunden
hat. Ich habe mir erlaubt, auch in den anderen Etats, unter anderem auch beim
Berg= und Salinenetat und bei der Eisenbahnverwaltung, einmal herauszuziehen,
um wie große Summen es sich jetzt handelt bei der Ausführung der sogenannten
sozialen Gesetzgebung. Hier handelt es sich, wie die Herren sehen, um etwa ½K Million;
in dem Hütten= und Salinenfach sind es fast 5 Millionen; in dem Eisenbahnetat sind
es fast 17 Millionen, davon allein 7 Millionen durch die Invaliditäts-, Alters= und
Unfallversicherung, wobei da noch in einem besonderen Titel der Betrag von
25000 Mark lediglich für besondere Verwaltungskosten auf Grund des Alters= und
Invaliditätsgesetzes allein ausgeworfen ist.