Volltext : Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Sechsundzwanzigster Jahrgang. 1910. (51)

Das  Deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Januar  13.)  25

Abg.  Dr.  Südekum  (Sd.):  Das  deutsche  Zentralproblem  ist  die
Wahlrechtsänderung  in  Preußen.  Der  Staatssekretär  und  die  ihm  nachgeordneten
  Stellen  haben  in  Kattowitz  vielleicht  nicht  gewollt,  aber  verübt
eine  ganz  gemeine  Wahlfälschung.  Diese  Abstrafung  von  Beamten  ist  ein
Aufruf  des  Volkes  gegen  solche  Manieren  der  Bureaukratie.  Wenn  der  Staatssekretär
  wirklich  dem  Staatszweck  dienen  will,  so  sollte  er  nicht  versuchen,
die  Gepflogenheiten  der  preußischen  Behörden  auf  die  Reichsverwaltung  zu
übertragen,  die  Freiheit  der  Staatsbürger  anzutasten  und  damit  das  Einzige
  und  Beste,  auf  dem  ein  Staatswesen  ruhen  kann.

Staatssekretär  Delbrück:  Gewiß  genießen  die  Beamten  in  der  Ausübung
  ihrer  verfassungsmäßigen  Rechte  grundsätzlich  dieselbe  Freiheit  wie
die  Staatsbürger;  gleichwohl  erfährt  diese  Freiheit  Einschränkungen  durch
die  besondere  Pflicht,  die  der  Beamte  dem  Staat  gegenüber  zu  erfüllen  hat.
Diese  Beschränkungen  sind  zwar  nicht  durchweg  gesetzlich  festgestellt,  aber
doch  unschwer  erkennbar.  Herr  Schrader  fragt,  wo  diese  gesetzlichen  Bestimmungen
  geschrieben  sind,  und  meint,  ich  würde  keinen  Juristen  finden,
der  mir  solche  namhaft  machen  könnte,  auf  Grund  deren  diese  Auffassung
gerechtfertigt  werden  könnte.  Er  hat  insofern  recht,  als  in  keinem  Gesetz,
weder  des  Reichs  noch  der  Bundesstaaten,  eine  fest  umschriebene  Definition
des  Beamtenbegriffs  steht.  Aber  um  so  eingehender  hat  sich  die  Regierung
mit  dieser  Frage  beschäftigt  und  die  Mehrzahl  unserer  namhaften  Staatsrechtslehrer
  steht  auf  dem  Standpunkt,  daß  der  Beamte,  wenn  er  ein  Amt
übernimmt,  in  ein  öffentlich  rechtliches  Dienstverhältnis  oder,  wie  Laband
sagt,  in  ein  Gewaltsverhältnis  zum  Staate  tritt,  und  dementsprechend,  da
der  Staat  selbst  nicht  sprechen  und  handeln  kann,  zu  den  zur  Vertretung
des  Staates  berufenen  Behörden.  (Lebhafte  Unruhe.)  Wenn  ein  derartiges
  Dienst-  und  Gewaltsverhältnis  besteht  —  ich  zitiere  diesen  Ausdruck
ungern  —  so  fragt  sich,  wo  die  Grenzen  dieses  Verhältnisses  liegen.  Soweit
  die  Grenzen  nicht  gesetzlich  festgelegt  sind,  müssen  sie  aus  den  Aufgaben
des  Beamten  und  seinen  Beziehungen  zum  Staate  abgeleitet  werden,  und
dann  kommt  man  dahin,  daß  die  Grenze  für  die  Möglichkeit  der  Beeinflussung
  des  Beamten  durch  den  Staat,  nicht  durch  die  nackte  Pflicht  der
Arbeitsleistung  gezogen  ist.  Der  Beamtenerlaß  Kaiser  Wilhelms  I.  fordert
nur,  daß  die  politischen  Beamten  sich  in  der  Unterstützung  der  Politik  der
Regierung  gewissen  Richtlinien  zu  fügen  haben.  Ich  frage  Herrn  Schrader,
aus  welchem  Gesetz  ist  denn  diese  Anordnung  zu  entnehmen?  (Zwischenrufe
  des  Abg.  Schrader.)  Sie  ist  aus  den  allgemeinen  Beziehungen  abzuleiten,
  die  ich  angegeben  habe.  Wenn  wir  jetzt  weitergegangen  sind,  so
ist  das  nicht  leichten  Herzens  geschehen;  ich  habe  ausdrücklich  darauf  hingewiesen,
  daß  diese  ausnahmsweise  Behandlung  des  Kattowitzer  Falles  als
ein  Akt  der  nationalen  Notwehr  anzusehen  ist.  Es  handelt  sich  um  den
speziellen  Fall,  darüber  hinaus  habe  ich  nicht  irgendwelche  Grundsätze  über
die  rechtlichen  Pflichten  der  Beamten  bei  den  Wahlen  aufgestellt.

Abg.  Kolbe  (Rp.):  Auch  wir  bedauern  die  Kattowitzer  Vorgänge,
aber  nicht  im  Sinne  der  Interpellanten.  Wir  bedauern,  daß  deutsche
Männer  an  der  Ostgrenze  so  stimmten,  daß  diese  Maßregelungen  überhaupt
notwendig  waren.  Natürlich  muß  die  Freiheit  der  Abstimmung  gewahrt
werden.  Aber  diese  Freiheit  hat  ihre  Grenze.  Selbst  die  katholische  „Schlesische
  Lehrerzeitung“  hat  die  Maßregelung  zwar  für  scharf,  aber  berechtigt
erklärt.  Wo  ist  da  die  angebliche  Erbitterung  unter  der  Lehrerschaft?  Aber
das  Zentrum  will  ja  die  Wahrheit  nicht  hören.  Selbst  Martin  Spahn
hat  die  polnische  Frage  für  eine  preußische  Gefahr  erklärt.  Wir  wollen
keine  Politik  der  Nadelstiche,  keine  Gendarmenpolitik,  aber  eine  energische
Abwehr  polnischer  Übergriffe.  Auch  die  Freisinnigen  sollten  endlich  zu