Full text : Die Eisenbahn-Transportsteuer und ihre Stellung im Staatshaushalte.

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Die  Abgabe  ist  von  dem  Reinertrage  (nach  Abzug  der  Anleihezinsen)
  zu  entrichten,  wobei  Prioritätsaktien  den  Anleihen
gleichgestellt  werden.  Das  Verhältniss  des  Reinertrages  zum
Aktienkapitale  bestimmt  die  Höhe  der  Abgabe.

Dieselbe  beträgt  bei  einem  Reinertrage  bis  zu  einschliesslich
  4  Prozent  des  Aktienkapitales  !/,,  dieses  Ertrages,  bei  einem
höheren  Reinertrage  aber  ausserdem,  und  zwar  von  dem  Mehrertrage
  über  4  bis  zu  5  Prozent  einschliesslich  !/,,  dieser  Ertragsquote,
  von  dem  Mehrertrage  über  5  bis  6  Prozent  einschliesslich
  !/,,  dieser  Ertragsquote,  von  dem  Mehrertrage  über
6  Prozent  ?/,,  dieser  Ertragsquote.  .

Ein  Versuch,  den  Privatbahnen  eine  Sonderstellung  im
Steuersysteme  einzuräumen,  wurde  auch  in  Oesterreich  unternommen,
  als  im  Laufe  der  Debatte  über  die  Steuerreform  der
Abgeordnete  Dr.  Steinwender  am  23.  April  1895  den  Antrag
stellte!):  bei  Eisenbahndividenden  für  jenen  Theil,  der  über
6  Prozent  hinausgeht,  die  Eisenbahnsteuer,  wie  sie  in  Preussen
besteht,  einzuführen.  Aus  der  Begründung  dieses  Antrages  ist
hervorzuheben:  Der  Staat  nimmt  durch  eine  solche  höhere
Steuer  einen  Theil  jenes  Mehrerträgnisses  an  sich,  der  sonst
den  Eisenbahnen  durch  die  allgemeinen  Verhältnisse  und  durch
die  speziellen  staatlichen  Institutionen,  zum  Beispiel  durch  die
Lokalbahnen:  zugewendet  wird;  ferner;  der  Staat  nimmt  einen
Theil  von  dem  Erträgnisse  der  Funktion  an  sich,  die  er  an
die  Privatgesellschaften  übertragen  hat.  Auf  die  theoretischen
Gründe,  führte  der  Antragsteller  aus,  komme  es  aber  weniger
an,  denn  wenn  wir  uns  erinnern,  wie  die  Eisenbahnen  mit
Oesterreich  verfahren  sind,  so  haben  wir  wirklich  keinen  Grund,
schüchtern  zu  sein.

Der  Antrag  Steinwender’s  hat  die  nöthige  Unterstützung
nicht  gefunden,  wiewohl  in  der  österreichischen  Steuerreform
die  differentielle  Besteuerung  einzelner  Gruppen  von  Unternehmungen
  durchgeführt  ist.

Die  Eisenbahnen  sind  wieder  den  Aktiengesellschaften

!)  Verhandlungen  des  Abgeordnetenhauses,  XI.  Session,  S.  18229.