Metadata : Verhandlungen der Zweyten Kammer der Ständeversammlung des Königreichs Bayern im Jahre 1827/28. (13)

—  496  —

Umstaͤnde  —  Ursachen  und  Wirkungen  gar  sehr  vermischen.
  Meine  Herren!  Wahr  ist  es,  daß  in  Sachsen,
daß  in  der  Schweiz,  daß  in  einzelnen  Städten  sich  die
Industrie  früher  gehoben  habe;  aber,  meine  Herren,
vergleichen  Sie  auch  die  Zeit,  zu  welcher  dieß  geschah,
mit  der  Gegenwart,  in  der  wir  leben;  wie  verändert,  —
wie  verschieden  ist  alles  ?

Ich  mdchte  dann  wohl  die  Frage  stellen,  meine
Herren!  wie  würde  —  wie  hätte  die  Industrie  von
Jülich  und  Berg  rc.  sich  jetzt  noch  und  forthin  behaupten
kodnnen  ohne  den  Schutz  des  preußischen  Jolles  2  Ich
mochte  fragen;  wie  hätte  sich  in  Sochsen  die  dortige
rühmliche  Industrie  erhalten  kdanen  ohne  den  Schutz  —
wenn  auch  mäßiger  —  Zdlle  und  Accise  Wie  kbnnte
ohne  diesen  Schutz  die  Industrie  der  genannten  einzelnen
Städte  fortdauern?  Wer  kennt  die  Klagen  nicht?

Meine  Herren!  Die  Erfahrung  hat  hierüber  entschieden;
  —  entschieden,  daß  unter  den  wirklichen  Verhältnissen
  vollkommene  Handelsfreyheit  platterdings  nicht
herrschen  —  dem  Einzelnen  den  ersehnten  Vortheil  nicht
gewähren  könne,  so  lange  sie  nicht  allgemein  in  gleichem
  Maße  respectirt  und  zugestanden  wird,

Die  zwey  großen  Gegengründe,  welche  man  für  das
Spstem  vollkommener  Freyheit  gegen  jedes  Schutzsystem
und  zu  dessen  Entstellung  geltend  machen  wollte,  sind
vorzüglich  die  großen  Kosten,  welche  durch  Errichtung
und  Erhaltung  der  Schutzlinien  veranlaßt  werden,  und
die  Demoralisition,  welche  in  Folge  solcher  Anstalten  sich
verbreiten  soll.  Meine  Herren!  Die  Kosten  für  Schutzlinien
  würden,  so  lange  aus  Jdllen  Einnahmen  gezogen
werden  sollen,  nie  gänzlich  aufgehoben  werden  kbnnen;
ich  zweifle  überhaupt,  ob  beym  Bestehen  indirecter  Abgaben
  Anstalten  zur  Sicherüng  des  Gefälles  und  der
Erhebung  fehlen  dürfen.