Full text : Lehrbuch des Handelsrechts.

—  36

mitteln  nıcht  mehr  gerecht  werden.  Sıe  förderte  daher  den  Umlauf
  der  Giroanweisungen  durch  die  Bestimmung,  dass  sie  sich
zur  Annahme  der  von  ihr  akzeptierten  verpflichtete.  Hierdurch
suchte  sie  dem  Mangel  an  grösseren  papierenen  Umlaufsmitteln
abzuhelfen.  Praktische  Bedeutung  hatte  aber  die  dadurch  bewirkte
  Zunahme  des  Giroverkehrs  für  sie  nicht,  da  ihr  aus  diesem
Geschäftszweige  ein  Gewinn  nicht  erwuchs,  wıe  es  bei  anderen
Zettelbanken  der  Fall  war.  So  machte  die  Bank  des  Berliner
Kassen-Vereins  die  ihr  im  Giroverkehr  zufliessenden  Gelder  durch
solide,  leicht  verwertbare  Anlagen  rentbar.

Der  Chef  der  Bank,  Hansemann,  neigte  der  Ansicht  zu,  dass
eine  derartige  Verwendung  der  Girogelder  der  Bank  durch  die
Bankordnung  vom  5.  Oktober  1846  nıcht  verwehrt  wäre.  Wenn
früher  im  Interesse  der  Sicherheit  die  eingehenden  Girogelder  als
ein  unantastbares  Depot  betrachtet  wurden,  so  war  das  ın  der
Hoffnung  geschehen,  dass  die  Girokunden  nunmehr  auch  ıhre
anderen  Geschäfte,  Diskontieren  von  Wechseln,  Lombardieren  von
Waren  und  Effekten  usw.  der  Bank  übertragen  würden.  Diese
Hoffnung  hatte  sieh  aber  als  eine  trügerische  erwiesen.

Jedenfalls  hatte  die  Bank  bei  diesen  Geschäften  keinen
Schaden  erlitten,  wie  es  zum  Teil  bei  den  ıhr  übergebenen  Deposıitengeldern
  der  Fall  gewesen  war.  Während  des  wirtschaftlichen
Stillstandes  waren  ıhr,  nachdem  ihre  Depositenbestände  ım  Jahre
1848  eine  Verminderung  erfahren  hatten,  im  Jahre  1849  wieder
Depositengelder  ın  reichem  Masse  zugeströmt.  Dieser  Vorgang
war  sehr  erfreulich,  legte  er  doch  Zeugnis  ab  von  dem  Vertrauen,
das  dıe  Geschäftswelt  der  Bank  in  jener  ernsten  Zeit  entgegenbrachte.
  Aber  er  hatte  auch  seine  Sehattenseiten;  die  Depositengelder
  flossen  der  Bank  ın  so  reichem  Masse  zu,  weil  sie  anderweit
nieht  gut  unterzubringen  waren.  Ehe  dıe  Kapitalisten  ihre  Kapitalıen
  vollkommen  zinslos  liegen  liessen,  übergaben  sie  sıe  lieber
der  Bank  und  begnügten  sıeh  mit  einem  mässigen  Zinsfusse
von  2  %.

In  dieser  Zeit  brachte  die  Bank  den  Handel-  und  Gewerbetreibenden
  nıeht  unerhebliche  Opfer;  denn  auch  sie  hatte  für  einen
grossen  Teil  der  bei  ıhr  deponierten  Gelder  keine  Verwendung.
Nur  selten  kam  ces  vor,  dass  sie  durch  Anlegung  der  Depositengelder
  im  Wechsel-  und  Lombardgeschäft  dıe  2%  Zansen,  die
sie  selbst  geben  musste,  wiedergewinnen  konnte.  Die  Bankverwaltung
  besehloss  daher  ım  Maı  1850,  für  Summen,  die  weniger
als  3  Monate  bei  der  Bank  lagen,  keine  Vergütung  mehr  zu  gewähren.
  Finen  nennenswerten  lirfolg  hatte  diese  Massnahme  beı
den  zweiprozentigen  Depositen  nicht  zu  verzeiehnen.

Um  die  müssig  bei  ıhr  liegenden  Kapitalien  nutzbar  zu
ınaehen,  legte  sie  die  Bank  teilweise  in  Effekten  an  und  beteiligte
sich  mit,  6  Mill.  Thlrn.  an  der  neuen  preussisehen  Staatsanleihe
zu  415  %.  Sie  übernahm  ihren  Anteil  zu  einem  Kurse  von