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mitteln nıcht mehr gerecht werden. Sıe förderte daher den Umlauf
der Giroanweisungen durch die Bestimmung, dass sie sich
zur Annahme der von ihr akzeptierten verpflichtete. Hierdurch
suchte sie dem Mangel an grösseren papierenen Umlaufsmitteln
abzuhelfen. Praktische Bedeutung hatte aber die dadurch bewirkte
Zunahme des Giroverkehrs für sie nicht, da ihr aus diesem
Geschäftszweige ein Gewinn nicht erwuchs, wıe es bei anderen
Zettelbanken der Fall war. So machte die Bank des Berliner
Kassen-Vereins die ihr im Giroverkehr zufliessenden Gelder durch
solide, leicht verwertbare Anlagen rentbar.
Der Chef der Bank, Hansemann, neigte der Ansicht zu, dass
eine derartige Verwendung der Girogelder der Bank durch die
Bankordnung vom 5. Oktober 1846 nıcht verwehrt wäre. Wenn
früher im Interesse der Sicherheit die eingehenden Girogelder als
ein unantastbares Depot betrachtet wurden, so war das ın der
Hoffnung geschehen, dass die Girokunden nunmehr auch ıhre
anderen Geschäfte, Diskontieren von Wechseln, Lombardieren von
Waren und Effekten usw. der Bank übertragen würden. Diese
Hoffnung hatte sieh aber als eine trügerische erwiesen.
Jedenfalls hatte die Bank bei diesen Geschäften keinen
Schaden erlitten, wie es zum Teil bei den ıhr übergebenen Deposıitengeldern
der Fall gewesen war. Während des wirtschaftlichen
Stillstandes waren ıhr, nachdem ihre Depositenbestände ım Jahre
1848 eine Verminderung erfahren hatten, im Jahre 1849 wieder
Depositengelder ın reichem Masse zugeströmt. Dieser Vorgang
war sehr erfreulich, legte er doch Zeugnis ab von dem Vertrauen,
das dıe Geschäftswelt der Bank in jener ernsten Zeit entgegenbrachte.
Aber er hatte auch seine Sehattenseiten; die Depositengelder
flossen der Bank ın so reichem Masse zu, weil sie anderweit
nieht gut unterzubringen waren. Ehe dıe Kapitalisten ihre Kapitalıen
vollkommen zinslos liegen liessen, übergaben sie sıe lieber
der Bank und begnügten sıeh mit einem mässigen Zinsfusse
von 2 %.
In dieser Zeit brachte die Bank den Handel- und Gewerbetreibenden
nıeht unerhebliche Opfer; denn auch sie hatte für einen
grossen Teil der bei ıhr deponierten Gelder keine Verwendung.
Nur selten kam ces vor, dass sie durch Anlegung der Depositengelder
im Wechsel- und Lombardgeschäft dıe 2% Zansen, die
sie selbst geben musste, wiedergewinnen konnte. Die Bankverwaltung
besehloss daher ım Maı 1850, für Summen, die weniger
als 3 Monate bei der Bank lagen, keine Vergütung mehr zu gewähren.
Finen nennenswerten lirfolg hatte diese Massnahme beı
den zweiprozentigen Depositen nicht zu verzeiehnen.
Um die müssig bei ıhr liegenden Kapitalien nutzbar zu
ınaehen, legte sie die Bank teilweise in Effekten an und beteiligte
sich mit, 6 Mill. Thlrn. an der neuen preussisehen Staatsanleihe
zu 415 %. Sie übernahm ihren Anteil zu einem Kurse von