Metadata : Dokumente aus den russischen Geheimarchiven.

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Auf  Grund  des  obenerwähnten  Schreibens  Eurer  Exzellenz  halte  ich  daher
an  «der  Überzeugung  fest,  daß  ıas  Ministerium  «des  Außern  der  Übersiedlung  der
bezeichneten  Agentur  in  das  Gebäude  der  Botschaft  keine  Hindernisse  mehr
in  den  Weg  leren  wird,  und  halte  daher  meinerseits  den  Schriftwechsel  über
iliesen  Gegenstand  für  heendigt.

Gleiehzeitig  mit  dieser  Mitteilung  kann  jelı  nieht  umhin,  Eurer  Exzellenz
meinen  tiefen  Dank  für  die  Darlegung  des  Staudpunkts  des  Ministeriums  der
Auswärtigen  Angelegenheiten  in  dieser  Frage  auszusprechen,  wodurch  sich  die
Möglichkeit  orgah.  in  dieser  anßerordentlich  wichtigen  Frage  volle  Ühereinstinmung
  zwischen  den  Ansichten  der  beiden  Behörden  zu  erreichen.

Ich  bitte  Eure  Exzellenz.  die  Überzeugung  meiner  vollständigen  Hochachtung
  und  Ergehenheit  entgegenzunehmen.

Nr.  190,  170.  28.  April  1915.  gez.  W.  Dshunkowski.
(lswestija  vom  25.  Januar  1918.)

Arzimowitsch  an  Iswolski.
Geehrter  Herr  Alexander  Petroawitsch!

Die  Korrespondenz  des  Kaiserlichen  Ministeriums  mit  dem  Gebilfen  des
Ministers  des  Innern  bezüglich  der  von  Ew.  Exzellenz  im  Brief  vom  25.  Fehruar
di.  J.  Nr.  725  angeregten  Frage  wegen  Überlassung  an  die  ausländische  Agentur
des  Ministeriums  des  Innern  von  Räumlichkeiten  in  der  Botschaft  an  den  Militäragenten
  i?)  hat  zur  kategorischen  Erklärung  des  Generalmajors  der  Suite
Sr.  Majestät  Dshnakowski  geführt,  daß  die  ausländische  Agentur  des  Ministeriums
  des  Imvern,  deren  Aufgabe  in  der  Aufdeckung  der  verbrechcerischen  Anschläge
  (der  Revolutionäre  gegen  die  geheiligte  Person  des  Herrn  und  Kaisers
und  des  ganzen  staatlichen  Regims  Rußlands  gerichtet  sind,  nur  dann  ihren
verantworlungsvollen  Pflichten  mit  Erfolg  nachkommen  kann,  wenn  ihr  Räumlichkeiten
  in  Gebäude  der  Kaiserlichen  Botschaft  in  Paris  zur  Verfügung  gestellt
  werden,  da  diese  Agentur  nur  in  diesem  Falle  sicher  ist,  wenn  ihre  besonders
  geheime  Tätirkeit  auch  vollständig  geheim  bleibt  und  wenn  der  Agentur
selbst  die  erforderliche  Gefahrlosigkeit  sarantiert  wird.

Indem  das  Ministerium  des  Außern  gewen  die  angeführten  Gründe  dei
Gehilfen  des  Ministers  des  Innern  keine  Einwendungen  erbebt,  hat  sie  ihre  Zustimmung
  dazu  gegeben,  «daß  er  erwähnten  Agentur  entsprechende  Ränmnlichkeiten
  in  dem  Neubau  der  Botschaft  überlassen  werden.

Genehmigen  Sie  usw.
Arzimowitsch.
Am  6.  Mai  1915.  Nr.  33e.

(Iswestija  d.  Z.E.  C.  vom  29.  Mai  1918.)