— 216 —
Auf Grund des obenerwähnten Schreibens Eurer Exzellenz halte ich daher
an «der Überzeugung fest, daß ıas Ministerium «des Außern der Übersiedlung der
bezeichneten Agentur in das Gebäude der Botschaft keine Hindernisse mehr
in den Weg leren wird, und halte daher meinerseits den Schriftwechsel über
iliesen Gegenstand für heendigt.
Gleiehzeitig mit dieser Mitteilung kann jelı nieht umhin, Eurer Exzellenz
meinen tiefen Dank für die Darlegung des Staudpunkts des Ministeriums der
Auswärtigen Angelegenheiten in dieser Frage auszusprechen, wodurch sich die
Möglichkeit orgah. in dieser anßerordentlich wichtigen Frage volle Ühereinstinmung
zwischen den Ansichten der beiden Behörden zu erreichen.
Ich bitte Eure Exzellenz. die Überzeugung meiner vollständigen Hochachtung
und Ergehenheit entgegenzunehmen.
Nr. 190, 170. 28. April 1915. gez. W. Dshunkowski.
(lswestija vom 25. Januar 1918.)
Arzimowitsch an Iswolski.
Geehrter Herr Alexander Petroawitsch!
Die Korrespondenz des Kaiserlichen Ministeriums mit dem Gebilfen des
Ministers des Innern bezüglich der von Ew. Exzellenz im Brief vom 25. Fehruar
di. J. Nr. 725 angeregten Frage wegen Überlassung an die ausländische Agentur
des Ministeriums des Innern von Räumlichkeiten in der Botschaft an den Militäragenten
i?) hat zur kategorischen Erklärung des Generalmajors der Suite
Sr. Majestät Dshnakowski geführt, daß die ausländische Agentur des Ministeriums
des Imvern, deren Aufgabe in der Aufdeckung der verbrechcerischen Anschläge
(der Revolutionäre gegen die geheiligte Person des Herrn und Kaisers
und des ganzen staatlichen Regims Rußlands gerichtet sind, nur dann ihren
verantworlungsvollen Pflichten mit Erfolg nachkommen kann, wenn ihr Räumlichkeiten
in Gebäude der Kaiserlichen Botschaft in Paris zur Verfügung gestellt
werden, da diese Agentur nur in diesem Falle sicher ist, wenn ihre besonders
geheime Tätirkeit auch vollständig geheim bleibt und wenn der Agentur
selbst die erforderliche Gefahrlosigkeit sarantiert wird.
Indem das Ministerium des Außern gewen die angeführten Gründe dei
Gehilfen des Ministers des Innern keine Einwendungen erbebt, hat sie ihre Zustimmung
dazu gegeben, «daß er erwähnten Agentur entsprechende Ränmnlichkeiten
in dem Neubau der Botschaft überlassen werden.
Genehmigen Sie usw.
Arzimowitsch.
Am 6. Mai 1915. Nr. 33e.
(Iswestija d. Z.E. C. vom 29. Mai 1918.)