Full text : Der deutsche Verfassungsstaat und die Parteien.

sitz.  Die  Beratungen  der  Versammlungen
erfolgten  auf  dem  sogenannten  „Bundes-Der

  Zweck  dieses  Bundes  war  ein  dreifacher.

  Er  sollte  erstens  die  Unabhängigkeit
der  Bundesstaaten  von  fremder  Oberhoheit
verbürgen  und  sollte  zweitens  den  Bundesfrieden
  der  Staaten  unter  einander  sichern.
Darum  entsagten  dieselben  aller  Selbsthilfe
und  erkannten  die  Gerichtsbarkeit  des  Bundes
an.  Etwaige  Streitigkeiten  der  Bundesmitglieder
  wurden  von  der  Bundesversammlung
  zunächst  einer  Kommission
zur  gütlichen  Beilegung  überwiesen;  gelang
dies  nicht,  so  wurde  ein  rechtliches  Verfahren
  vor  dem  obersten  Gericht  eines
Bundesstaates  eingeleitet,  welches  als  „Austrägalinstanz“
  entschied.  Bei  fortgesetzter
Widerspenstigkeit  trat  zuletzt  die  Bundesexekution
  ein.  Drittens  sollte  der  Landesfrieden
  in  den  einzelnen  Bundesstaaten
gewährleistet,  also  jede  revolutionäre
idersetzlichkeit  der  Untertanen  gegen  die
Regierung,  eventuell  mit  der  ganzen
Bundesmacht,  unterdrückt  werden.

Die  praktische  Wirksamkeit  dieses  Bundes
war  von  vornherein  gelähmt  durch  die
Verschiedenartigkeit  der  Interessen  der
einzelnen  Bundesglieder,  namentlich  der
größeren  und  mittleren,  sowie  durch  die
wechselseitige  Eifersucht  derselben.  Seine
Geschäftsführung  verfiel  je  länger  um  so
mehr  dem  Gespött  der  Welt.  Eine  Einigung
zu  denselben  Zielen  war  so  gut  wie  ausgeschlossen.
  Er  wurde  eine  Buuttstätte  für
den  Partikularismus  und  schnell  auch  ein
Hindernis  jedweden  freien  Staatslebens.
Die  „Heilige  Allianz“,  welche  von  dem
Kaiser  Alexander  von  Rußland,  dem  Kaiser
Franz  von  Osterreich  und  dem  Könige
Freedrich  Wilhelm  von  Preußen  am
26.  September  1815,  noch  vor  ihrem  Abzuge
  aus  Paris  geschlossen  worden  war,
gewann  mitihrenichristlich--religiösen  Grundzuge
  wie  auf  die  meisten  Staaten  Europas,
so  auch  auf  Deutschland  und  speziell  auf
Osterreich  und  Preußen  einen  maßgebenden
Einfluß.  Der  Abschen  gegen  den  Geist  und
die  Grenel  der  französischen  Revolution
war  in  dieser  Allianz  die  treibende  Kraft
und  machte  sie,  besonders  unter  den  Einwirkungen
  des  österreichischen  Staatskanzlers
  Fürsten  Metternich,  schnell  zu
einem  Hemmschuh  für  alle  freiheitlichen
Volksbestrebungen.  Sie  bewirkte  es  auch,

daß  die  in  dem  Artikel  18  der  Bundesakte.

zugesagte  Beteiligung  des  Volks  in
konstitutioneller  Form  am  böffentlichen
Leben  für  den  deutschen  Staatenbund

und  die  beiden  größten  deutschen  Staaten
ein  toter  Buchstabe  blieb.

Die  Folge  war,  daß  der  Deutsche  Bund
allen  jenen  deutschen  Männern  von  Hause
aus  aufs  tiefste  verhaßt  war,  welche  einen
kraftvollen  deutschen  Nationalstaat  nach
den  Freiheitskriegen  ersehnt  hatten.  Ebenso
enttäuscht  über  dieses  Staatsgebilde  zeigten
sich  die  Kreise,  welche  auf  die  Erfüllung
jenes  Artikel  13  gehofft  und  besonders
auf  Preußen  ihr  ganzes  Vertrauen  gesetzt
hatten,  weil  es  während  des  Wiener
Kongresses  stets  auf  den  Bahnen  des
politischen  Fortschritts  gewandelt  war.
Man  erinnerte  sich,  daß  König  Friedrich
Wilhelm  seinem  Volke  eine  nach  modernen
Anschauungen  abgefaßte  lamdständische  Verfassung
  zugesagt  hatte:  einmal  von  Kalisch
aus  in  seinem  Aufruf  an  das  Volk  am
8.  Februar  1813,  sodann  in  der  bereits
gedachten  Kundgebung  vom  Wiener  Kongresse
  her.  Trotzdem  hatte  sich  Friedrich
Wilhelm  III  später  durch  Petersburger  und
Wiener  Einflüsse  bestimmen  lassen,  das  Verfassungswerk
  zu  verschieben  und  die  für
Deutschlands  Freiheit  stets  hoch  begeisterten
Männer,  insbesondere  die  Mitglieder  des
unter  der  Napoleonischen  Fremdherrschaft
entstandenen  „Tugendbundes“,  mehr  und
mehr  zurückzusetzen.  Das  erzengte  eine
Mißstimmung  in  den  besten  vaterländischen
Kreisen.  Es  bildeten  sich  jetzt  zum  ersten  Male
in  Deutschland  die  Ansätze  eines  politischen
  Parteilebens.  Die  gebildeten
Volksklassen  fingen  an,  sich  nach  bestimmten
politischen  Strömungen  abzusondern.  Auf
der  einen  Seite  sammelten  sich  um  die
dem  freieren  Staatsleben  abgeneigten
Regierungen  die  über  den  Verlust  ihrer
Unabhängigkeit  erzürnten  ehemals  unmittelbaren
  Reichsstände,  also  zahlreiche
und  sehr  reich  begüterte  Mitglieder  des
hohen  Adels.  Zu  ihnen  gesellte  sich  auch
die  weitaus  größte  Mehrzahl  des  niederen
Adels,  welcher  den  von  der  Revolution  geborenen
  Grundsatz  der  absoluten  Rechtsgleichheit
  und  der  Aufhebung  aller  Standesunterschiede
  nicht  anerkennen  wollte.  Ihnen
traten  die  Bekenner  des  von  dem  freisinnigen
  Zeitgeist  gefährdeten  Christenglaubens
  bei,  ferner  alle  diejenigen,
welche  —  belehrt  durch  die  Greuel  der
französischen  Revolution  —  an  der  geschichtlich
  entwickelten  Staats=  und  Gesellschaftsordnung
  festhielten  und  durch  die
unvermittelte  Einführung  freiheitlicher
Grundsätze  in  das  praktische  Staatsleben,
speziell  durch  eine  freisinnige  Repräsentativ-Verfassung
  sowie  durch  die  zugunsten