Volltext : Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1853. (2)

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graphie  getrieben,  erwiderte  der  Kanzler,  er  wisse  von  noch  viel  stärkeren  Stücken;
erzählen  könne  er  sie  aber  nicht;  er  habe  die  Mitteilungen  vom  Generalpostdirektor
  v.  Philipsborn,  „der  weiß  noch  viel  tollere  Dinge  als  ich.“)

Als  dem  Bundeskanzler  Anfangs  Dezember  1869  ein  Projekt  über  die
Benutzung  der  Post  zu  einer  Anstalt  für  Lebensversicherung,  Altersversicherung
und  Sparkassen  vorgelegt  wurde,  überwies  er  die  Prüfung  dieses  Planes  dem
Generalpostdirektor.)

Zuletzt  ließ  das  Verhältnis  Bismarcks  zu  Philipsborn  entschieden  zu
wünschen  übrig.  Vielleicht  wirkte  der  Umstand  mit,  daß  derselbe  das  ihm  von
dem  Ministerpräsidenten  angebotene  Portefeuille  des  preußischen  Handelsministeriums
  ausgeschlagen  hatte.

Geheimer  Ober-Justizrat  Dr.  Pape)
(geboren  13.  September  1816,  gestorben  11.  September  1888).

Von  der  Gründung  des  Norddeutschen  Bundes  ab  bis  zu  seinem  Ausscheiden
  aus  dem  Bundesrat  (Juli  1870)  war  Pape  die  Seele  der  Justizgesetzgebung,
  und  zwar  sowohl  im  Bundesrat  wie  im  Reichstag.

Er  war  Mitglied  der  vom  Bundesrat  zur  Ausarbeitung  des  Entwurfs
einer  „Prozeßordnung  in  bürgerlichen  Rechtsstreitigkeiten  für  die  Staaten  des
Norddeutschen  Bundes“  berufenen  Kommission,  deren  Beratungen  am  3.  Januar
1868  durch  den  Bundeskanzler  in  Person  eröffnet  wurden  und  am  20.  Juli  1870
endigten;  Ior.  Pape  als  Referenten  und  Mitglied  des  Redaktionsausschusses  fiel
die  Hauptarbeit  zu.  Vier  wichtige  Bundesgesetze:  die  Gesetze  über  Aufhebung
der  Schuldhaft  und  über  den  Lohnarrest,  beide  gleichfalls  von  Dr.  Pape  bearbeitet,
  das  Gesetz  über  die  Gewährung  der  Rechtshilfe  und  das  Genossenschaftsgesetz,
  an  denen  er  hervorragend  teilnahm,  haben  in  den  Beratungen  der
Kommission  teils  ihren  Ursprung  gehabt,  teils  ihre  letzte  Form  erhalten.  Die
Novelle  über  die  Aktiengesellschaften  vom  11.  Juni  1870  vertrat  Dr.  Pape
im  Reichstag  noch,  nachdem  er  durch  Patent  vom  2.  Januar  desselben  Jahres
zum  Präsidenten  des  Bundes-Oberhandelsgerichts  ernannt  war.

Hier  beginnt  für  ihn  eine  neue,  der  höchsten  Richterthätigkeit  gewidmete

*)  „Fürst  Bismarck  und  die  Parlamentarier“  Bd.  I.  (2.  Aufl.)  S.  28.
*)  Aktenstücke  zur  Wirtschaftspolitik  des  Fürsten  Bismarck  Bd.  I.  S.  140.

*“*)  Ueber  die  Wirksamkeit  Papes  und  seine  ganze  Beamtenlaufbahn  brachte  der  „Reichsanzeiger“
  Nummer  233  vom  12.  September  1888  eine  sehr  ausführliche  Darstellung.  Darnach
  erhielt  derselbe  seine  erste  definitive  Anstellung  bei  dem  Kreisgericht  Stettin;  es  folgte
Juli  1856  die  Ernennung  zum  Kreisgerichtsrat,  September  1856  zum  Rat  beim  Appellationsgericht
  in  Königsberg,  1858  Absendung  in  die  Hamburger  Kommission  zur  Beratung
eines  gemeinsamen  deutschen  Privatseerechts,  1859  Ernennung  zum  Geheimen  Justizrat  und
vortragenden  Rat  im  Justizministerium,  1861  zum  Mitglied  der  Kommission  zur  Revision
des  preußischen  Zivil=  und  Strafprozeßrechts,  2.  August  1867  Beförderung  zum  Geheimen
Ober-Justizrat.