342 Der preußisch-österreichische Antrag vom 25. Februar und seine politische Notwendigkelt.
werde, 3, daß von der Bundesversammlung die Bestellung zweier weiterer Zivilkommissare für
Holstein durch Österreich und Preußen genehmigt werde. Es wurde über den Antrag jedoch
nicht gleich abgestimmt, sondern Instruktionseinholung binnen acht Tagen beschlossen.
Am 27. Februar richtete Bismarck nun einen ausführlichen Runderlaß an die Gesandten
bei den deutschen Höfen, in dem die Zweckmäßigkeitsgründe für den von Preußen-Österreich
am 25. Februar beim Bunde eingebrachten Antrag (vgl. Nr. 283) dargelegt wurden. Ein
weiterer vertraulicher Erlaß vom gleichen Tage begründete die Notwendigkeit der gemeinsamen
österreichisch-preußischen Forderungen vom militärischen Standpunkte.
Ganz vertraulich. Berlin, den 27. Februar 1864.
In meinem den preußisch-österreichischen Antrag vom 25. Februar betreffenden Erlaß
habe ich die Gründe der Zweckmäßigkeit entwickelt, welche uns zu diesem Antrage veranlaßt
haben, und habe Ew. pp. zugleich ersucht, dieselben in ihrem ganzen Umfange der dortigen
Regierung vorzulegen.
Wir müssen diesem Gegenstande eine große Wichtigkeit beilegen; aber so einleuchtend
und vollkommen hinreichend diese Gründe auch sind, so muß ich doch für Ew. pp. vertraulich
hinzufügen, daß es sich dabei nicht nur um ein mehr oder minder Zweckmäßiges, sondern um
eine Notwendigkeit für uns wie für Österreich handelt.
Diese Notwendigkeit liegt zunächst auf dem militärischen Gebiet. Wir dürfen und können
nicht länger im Rücken unserer Armee und auf unserer Operationsbasis ein Truppenkorps
stehen lassen, welches nicht unserem Oberbefehl, sondern fremden Anordnungen gehorcht —
Anordnungen, die bei der gegenwärtigen Spannung und der Divergenz der politischen Anschauungen
unter den deutschen Regierungen auch aus fremden und unfreundlichen zu feindlichen
werden können. Die bloße Möglichkeit eines solchen Falles muß alle unsere Operationen
gegen den Feind lähmen. Nicht minder wichtig ist die Erwägung, daß unter den gegenwär--tigen
Umständen, wo die Möglichkeit kriegerischer Ereignisse in Holstein infolge von dänischen
Landungen nahe liegt, die Einheit des Kommandos allein die prompte und gerade in diesem
Verhältnis oft unmittelbar erforderliche Ausführung des Schutzes sichern kann. Wenn für
jede solche Maßregel, zu welcher der Oberbefehlshaber in seiner Kenntnis der Dispositionen
des Feinds Gründe findet, erst eine neue Verständigung und Verhandlung mit einem anderen
Befehlshaber, ja möglicherweise mit der Bundesversammlung oder den Ausschüssen eintreten
soll, so ist es einleuchtend, daß nicht nur eine Kostbare Zeit verloren geht, sondern daß auch
nicht einmal die nötige Diskretion und Geheimhaltung der beabsichtigten Maßregeln gesichert
werden kann, wenn ein solcher Umweg eingeschlagen werden muß.
Die Notwendigkeit unseres Antrages liegt nicht minder auf dem politischen Gebiet.
Die Spaltung Deutschlands, welches gewissermaßen in zwei Lagern und zwei Gestalten,
das eine in Holstein, das andere in Schleswig steht, ist von den unheilvollsten Folgen für die
ganze Stellung Deutschlands in der gegenwärtigen Komplikation. Es liegt in diesem Verhältnis
ein Dualismus der schlimmsten Art. Preußen und Österreich, die doch selbst mit der
Exekution mit beauftragt sind, werden in Holstein behandelt, als wenn sie nicht zum Bunde
gehörten; der Bund wird überhaupt fortwährend Preußen und Österreich entgegengestellt.
als wenn diese nicht seine vorzüglichsten Glieder wären, und als wenn eine zufällige Majorität
der kleineren und Mittelstaaten — zu der nicht einmal alle gehören — den Anspruch
dorauf hätte, für sich allein den Bund darzustellen und den Willen desselben auch
ohne, ja gegen Preußen und Österreich aususprechen. Eine solche Majorität ist eine
Fiktion, die auf einer falschen Theorie beruht; und wenn die beiden deutschen Großmächte
diese Filktion zur Wirklichkeit werden lassen wollten, so wäre es um die Macht und das
Ansehen Deutschlands geschehen.