Full text : Bismarck Die gesammelten Werke. Band 4. (4)

342  Der  preußisch-österreichische  Antrag  vom  25.  Februar  und  seine  politische  Notwendigkelt.

werde,  3,  daß  von  der  Bundesversammlung  die  Bestellung  zweier  weiterer  Zivilkommissare  für
Holstein  durch  Österreich  und  Preußen  genehmigt  werde.  Es  wurde  über  den  Antrag  jedoch
nicht  gleich  abgestimmt,  sondern  Instruktionseinholung  binnen  acht  Tagen  beschlossen.

Am  27.  Februar  richtete  Bismarck  nun  einen  ausführlichen  Runderlaß  an  die  Gesandten
bei  den  deutschen  Höfen,  in  dem  die  Zweckmäßigkeitsgründe  für  den  von  Preußen-Österreich
am  25.  Februar  beim  Bunde  eingebrachten  Antrag  (vgl.  Nr.  283)  dargelegt  wurden.  Ein
weiterer  vertraulicher  Erlaß  vom  gleichen  Tage  begründete  die  Notwendigkeit  der  gemeinsamen
österreichisch-preußischen  Forderungen  vom  militärischen  Standpunkte.

Ganz  vertraulich.  Berlin,  den  27.  Februar  1864.

In  meinem  den  preußisch-österreichischen  Antrag  vom  25.  Februar  betreffenden  Erlaß
habe  ich  die  Gründe  der  Zweckmäßigkeit  entwickelt,  welche  uns  zu  diesem  Antrage  veranlaßt
haben,  und  habe  Ew.  pp.  zugleich  ersucht,  dieselben  in  ihrem  ganzen  Umfange  der  dortigen
Regierung  vorzulegen.

Wir  müssen  diesem  Gegenstande  eine  große  Wichtigkeit  beilegen;  aber  so  einleuchtend
und  vollkommen  hinreichend  diese  Gründe  auch  sind,  so  muß  ich  doch  für  Ew.  pp.  vertraulich
hinzufügen,  daß  es  sich  dabei  nicht  nur  um  ein  mehr  oder  minder  Zweckmäßiges,  sondern  um
eine  Notwendigkeit  für  uns  wie  für  Österreich  handelt.

Diese  Notwendigkeit  liegt  zunächst  auf  dem  militärischen  Gebiet.  Wir  dürfen  und  können
nicht  länger  im  Rücken  unserer  Armee  und  auf  unserer  Operationsbasis  ein  Truppenkorps
stehen  lassen,  welches  nicht  unserem  Oberbefehl,  sondern  fremden  Anordnungen  gehorcht  —
Anordnungen,  die  bei  der  gegenwärtigen  Spannung  und  der  Divergenz  der  politischen  Anschauungen
  unter  den  deutschen  Regierungen  auch  aus  fremden  und  unfreundlichen  zu  feindlichen
  werden  können.  Die  bloße  Möglichkeit  eines  solchen  Falles  muß  alle  unsere  Operationen
gegen  den  Feind  lähmen.  Nicht  minder  wichtig  ist  die  Erwägung,  daß  unter  den  gegenwär--tigen
  Umständen,  wo  die  Möglichkeit  kriegerischer  Ereignisse  in  Holstein  infolge  von  dänischen
Landungen  nahe  liegt,  die  Einheit  des  Kommandos  allein  die  prompte  und  gerade  in  diesem
Verhältnis  oft  unmittelbar  erforderliche  Ausführung  des  Schutzes  sichern  kann.  Wenn  für
jede  solche  Maßregel,  zu  welcher  der  Oberbefehlshaber  in  seiner  Kenntnis  der  Dispositionen
des  Feinds  Gründe  findet,  erst  eine  neue  Verständigung  und  Verhandlung  mit  einem  anderen
Befehlshaber,  ja  möglicherweise  mit  der  Bundesversammlung  oder  den  Ausschüssen  eintreten
soll,  so  ist  es  einleuchtend,  daß  nicht  nur  eine  Kostbare  Zeit  verloren  geht,  sondern  daß  auch
nicht  einmal  die  nötige  Diskretion  und  Geheimhaltung  der  beabsichtigten  Maßregeln  gesichert
  werden  kann,  wenn  ein  solcher  Umweg  eingeschlagen  werden  muß.

Die  Notwendigkeit  unseres  Antrages  liegt  nicht  minder  auf  dem  politischen  Gebiet.

Die  Spaltung  Deutschlands,  welches  gewissermaßen  in  zwei  Lagern  und  zwei  Gestalten,
das  eine  in  Holstein,  das  andere  in  Schleswig  steht,  ist  von  den  unheilvollsten  Folgen  für  die
ganze  Stellung  Deutschlands  in  der  gegenwärtigen  Komplikation.  Es  liegt  in  diesem  Verhältnis
  ein  Dualismus  der  schlimmsten  Art.  Preußen  und  Österreich,  die  doch  selbst  mit  der
Exekution  mit  beauftragt  sind,  werden  in  Holstein  behandelt,  als  wenn  sie  nicht  zum  Bunde
gehörten;  der  Bund  wird  überhaupt  fortwährend  Preußen  und  Österreich  entgegengestellt.
als  wenn  diese  nicht  seine  vorzüglichsten  Glieder  wären,  und  als  wenn  eine  zufällige  Majorität
  der  kleineren  und  Mittelstaaten  —  zu  der  nicht  einmal  alle  gehören  —  den  Anspruch
  dorauf  hätte,  für  sich  allein  den  Bund  darzustellen  und  den  Willen  desselben  auch
ohne,  ja  gegen  Preußen  und  Österreich  aususprechen.  Eine  solche  Majorität  ist  eine
Fiktion,  die  auf  einer  falschen  Theorie  beruht;  und  wenn  die  beiden  deutschen  Großmächte
diese  Filktion  zur  Wirklichkeit  werden  lassen  wollten,  so  wäre  es  um  die  Macht  und  das
Ansehen  Deutschlands  geschehen.