Volltext : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1825. (2)

Zu  65.

Zu  3o.

Zu  33.

Zu  56.

Zu  56.

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Sodann  sind  noch  aufzunehmen:

die  Freiherrn  v.  Wöllwarth=  Essingen-Lauterburg  (.  Jaxt-Kreis  Nro.  67)

mit  dem  Freigut  zu  Klein-Ingersheim,  Oberamts  Besigheim,  jedoch  vermöge
  der  9/6.  33  und  31  der  K.  Deklaration  ohne  Patrimonial-Gerichtsbar--eit,

  Orts,  Polizei  und  Forst-Gerichtsbarbeit,  so  wie  ohne  deren  Surrogate.

Freiherr  v.  Sturmfeder  zu  Oppenweiler  hat  nachträglich  auf  die  Orts-Polizei
  verzichtet,  mithin  statt  derselben  die  in  K.  41  der  K.  Deklaration  zugesicherten
  Surrogate  anzusprechen.

Zu  II.)  Schwarzwald-Kreis.

Hier  sind  nachzutragen:
die  Grafen  v.  Degenfeld=  Schomburg-Eybach  (s.  Jart-Kreis  Nro.  45)  mit
dem  Freigut  zu  Dettingen,  Oberamts  Urach,  jedoch  vermöge  des  früheren

Besibstands  ohne  Patrimonial-Gerichtsbarkeit,  Orts-  Polizei  und  Forst-Gerichtsbarkeit,

  so  wie  ohne  die  Surrogate  der  beiden  ersteren.

Sofort
Unter  den  Besitzungen  des  Freiherrn  v.  Münch:  Nordstetten  mit  Isenburg,
Oberamts  Horb,  mit  den  Surrogaten  der  Patrimonial-Gerichtsbarkeit  und
Orts-Polizet,  wegen  Verzichts  auf  lehtere  und  auf  die  Forst.  Gerichtsbarkeit.
Unter  denen  des  Freiherrn  v.  Raßler:  Lützenhardt,  Oberamts  Horb,  und
Obernau,  Oberamts  Rottenburg,  mit  gleichem  Anhange,  wie  bei  den  Freis
herrlich  v.  Münch'schen  Besihungen.
Unter  denen  des  Freiherrn  Schott  v.  Schottenstein,  genannt  v.  Hopfer,  auch
der  lehenbare  Theil  des  Schloßguts  Bläsiberg,  Oberamts  Tübingen,  unter
derselben  Bestimmung.

Zu  III.)  Jaxt-Kreis.
Den  an  Unterdeufstetten,  Oberamts  Erailsheim,  betheiligten  Mitgliedern
der  Freiherrlich  v.  Seckendorf-Gutend'schen  Familie  sind  noch  beizuzählen:
Die  Kinder  der  verstorbenen  Johanne  Ernestine  Charlotte,  Freifrau  und
geborne  Freiin  v.  Seckendorf:  Juliane  Caroline  Alexandrine,  Carl  Aleran-