Zu 65.
Zu 3o.
Zu 33.
Zu 56.
Zu 56.
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Sodann sind noch aufzunehmen:
die Freiherrn v. Wöllwarth= Essingen-Lauterburg (. Jaxt-Kreis Nro. 67)
mit dem Freigut zu Klein-Ingersheim, Oberamts Besigheim, jedoch vermöge
der 9/6. 33 und 31 der K. Deklaration ohne Patrimonial-Gerichtsbar--eit,
Orts, Polizei und Forst-Gerichtsbarbeit, so wie ohne deren Surrogate.
Freiherr v. Sturmfeder zu Oppenweiler hat nachträglich auf die Orts-Polizei
verzichtet, mithin statt derselben die in K. 41 der K. Deklaration zugesicherten
Surrogate anzusprechen.
Zu II.) Schwarzwald-Kreis.
Hier sind nachzutragen:
die Grafen v. Degenfeld= Schomburg-Eybach (s. Jart-Kreis Nro. 45) mit
dem Freigut zu Dettingen, Oberamts Urach, jedoch vermöge des früheren
Besibstands ohne Patrimonial-Gerichtsbarkeit, Orts- Polizei und Forst-Gerichtsbarkeit,
so wie ohne die Surrogate der beiden ersteren.
Sofort
Unter den Besitzungen des Freiherrn v. Münch: Nordstetten mit Isenburg,
Oberamts Horb, mit den Surrogaten der Patrimonial-Gerichtsbarkeit und
Orts-Polizet, wegen Verzichts auf lehtere und auf die Forst. Gerichtsbarkeit.
Unter denen des Freiherrn v. Raßler: Lützenhardt, Oberamts Horb, und
Obernau, Oberamts Rottenburg, mit gleichem Anhange, wie bei den Freis
herrlich v. Münch'schen Besihungen.
Unter denen des Freiherrn Schott v. Schottenstein, genannt v. Hopfer, auch
der lehenbare Theil des Schloßguts Bläsiberg, Oberamts Tübingen, unter
derselben Bestimmung.
Zu III.) Jaxt-Kreis.
Den an Unterdeufstetten, Oberamts Erailsheim, betheiligten Mitgliedern
der Freiherrlich v. Seckendorf-Gutend'schen Familie sind noch beizuzählen:
Die Kinder der verstorbenen Johanne Ernestine Charlotte, Freifrau und
geborne Freiin v. Seckendorf: Juliane Caroline Alexandrine, Carl Aleran-