— 65 —
b) Schnellzündschnüre (Zündschnüre aus dickem Schlauche mit
Schwarzpulverseele von großem Querschnitt oder mit Seele aus
nitrierten Baumwollfäden).
c) Momentzündschnüre (dünnwandige Metallröhren von geringem
Querschnitt mit einer Seele aus Sprengstoffen von nicht größerer
Gefährlichkeit als reine Pikrinsäure oder gesponnene Schnüre
von geringem Querschnitt mit einer Seele aus abgestumpftem
Knallsatz von nicht größerer Gefährlichkeit als Schwarzpulver).
.Nichtsprengkräftige Zündungen (Zündungen, die weder
durch Sprengkapseln noch infolge sonstiger Einrichtungen
eine brisante Wirkung äußern).
a) Zündhütchen für Schußwaffen (Metallhütchen mit festsitzendem
Zündsatz): .
Zündspiegel (Pappnäpfchen mit festsitzendem Zündsatz), und
zwar:
a) Munitionszündspiegel, die höchstens 40 Milligramm Zündsatz
enthalten und deren überstehender Papprand mindestens
doppelt so hoch ist, als der Durchmesser des eingepreßten
Zündsatzes;
6) andere Zündspiegel mit einem höheren (höchstens aber mit
80 Milligramm) Zündsatz oder mit einem niedrigeren Papprand
als unter a) angegeben; der Papprand muß über die
Zündsatzoberfläche hervorragen.
b) Leere Patronenhülsen mit Zündvorrichtungen für Schußwaffen.
c) Brandeln, Schlagröhren, Zündschrauben, elektrische
Zünder ohne sprengkräftige Zündung, Sicherheitszündschnuranzünder
(Hebelzünder), Schlagzündschrauben
oder ähnliche Zündungen mit kleiner Schwarzpulverladung
(zum Beispiel Alzünder), die durch Reibung oder Elektrizität
zur Wirkung gebracht werden.
d) Geschoßzünder ohne Sprengkapseln oder Einrichtungen,
die eine brisante Wirkung hervorrufen. Zündmittel.
zu Geschoßzündern und dergleichen.
e) Platz-(Manöver-) Patronen für Handfeuerwaffen.
Sprengkräftige Zündungen.
a) Sprengkapseln (Sprengzündhütchen).
b) Minenzündungen, die durch Elektrizität oder Reibung oder
durch Sicherheitszünder (vergleiche Ic. Ziffer 1c)) zur Wirkung
kommen.
c) Geschoßzünder, in denen eine Sprengkapsel und brisanter
Sprengstoff im Gewichte von höchstens 20 g oder Einrichtungen
für brisante Zündung enthalten sind, ähnlich wie sie durch
Sprengkapsel und Sprengstoff hervorgerufen wird (sogenannte
brisante Geschoßzünder ohne Detonatoren).
d) Zündladungen (gepreßte Körper aus brisanten, nicht gefährlicher
als reine Pikrinsäure sich verhaltenden Sprengstoffen von
höchstens 20 g Gewicht mit eingesetzter Sprengkapsel — Sprengzündhütchen
—).
e) Geladene Gefechtspistolen für Torpedos ohne Zünder.
uBrisante Sprengladungen für Geschosse, Torpedos und
Minen, ferner Sprengpatronen, Sprengbüchsen und dergleichen,
sämtlich ohne Zünder.