612 Weepe: Turnen.
1895, daß die Anfangsgründe im Turnunterricht der höheren Schulen durchweg
nach Maßgabe des Leitfadens zu behandeln sind; im übrigen enthalten die
preußischen Lehrpläne von 1901 nur die Bestimmung, daß in den unteren
Klassen Ordnungs- und Freiübungen sowie Übungen mit Holz- und leichten
Eisenstäben neben einfachen Gerätübungen vorzugsweise zu pflegen sind, während
in den oberen Klassen neben Übungen mit schwereren Handgeräten die
Gerätübungen vorherrschen sollen; im Gegensatz dazu boten die Lehrpläne von
1891 eine Verteilung der verschiedenen Geräte auf die Unter-, Mittel- und
Oberstufe. Es bleibt also dem Turnlehrer oder der Turnlehrerschaft einer
Schule die Auswahl der Übungen überlassen, sofern nur der in dem genannten
Einführungserlaß ausgesprochenen Forderung genügt wird: ‘Ebenfalls ist auf
eine gleichmäßige und sorgfältige Einübung der Grundformen besonderer Nachdruck
zu legen’ und der anderen: ‘Die einzelnen Übungen sind von dem Gesichtspunkte
aus an die rechte Stelle des Unterrichtsplanes zu bringen, daß sie
in stufenmäßiger Folge und angemessenem Wechsel ein regelmäßiges Fortschreiten
aller Schüler sichern” Einen anderen Gesichtspunkt als den der
steigenden Schwierigkeit finden wir in keinem der amtlichen Lehrpläne angegeben;
von den Freiübungen gelten dabei diejenigen als die schwierigeren,
die entweder mit größerem Kraftaufwand oder als längere Dauerhaltung ausgeführt
werden oder im Gegensatz zu den einfachen mehr zusammengesetzt
sind.!) In der Zusammensetzung von Freiübungen und ihrer Verbindung mit
Ordnungsübungen zu längeren Übungsreihen oder -gruppen ist man vielfach so
weit gegangen, daß allzu hohe Ansprüche an das Gedächtnis und die Aufmerksamkeit
der Schüler gestellt wurden und anstatt einer Entspannung eine neue
Anspannung ihrer geistigen Kräfte eintrat. Darum wollen die preußischen
Lehrpläne die Ordnungsübungen auf die einfacheren Formen beschränkt’)
und bei den Freiübungen Übungsreihen, die das Gedächtnis belasten, vermieden
wissen. Auch nach dem sächsischen Lehrplan von 1903 sollen die Ordnungsübungen
nicht als selbständige Übungsart auftreten, sondern als Hilfsmittel zur
Herbeiführung der erforderlichen Aufstellung und zur wechselvolleren Gestaltuug
der Freiübungen dienen.) Darin stimmen fast alle Lehrpläne überein, daB die
Frei- und Handgerätübungen in den unteren, die Gerätübungen in den oberen
Klassen vorherrschen müssen; von den Handgeräten wird in Süddeutschland
der Holzstab sehr selten, der Eisenstab von der untersten Klasse an durchlaufend
gebraucht; die Keulen sind verhältnismäßig selten im Schulturnen; in
1) Vgl. darüber Frohberg, Übungsbeispiele aus dem Gebiete der Frei-, Ordnungs-,
Hantel-, Stab- und Keulenübungen®, Leipzig 1908, Vorwort, und was Zettler, Methodik?,
Berlin 1902, S. 115 über “turnerische thematische Arbeiten’ und den Einfluß der “turnerischen
Phantasie’ auseinandersetzt.
») Nach dem hessischen Lehrplan, der gerade Jie Ordnungsübungen am sorgfältigsten
und für jede Klasse einzeln aufzählt, sind in OÖ III u. a. Umreihungen mit Ausweichen
und Umreihungen zweiter Art durghzunehmen.
°®\, Vgl. Maul, Anleitung für den Turmunterricht in Knabenschulen I*, 149 und II,
2. Abteilung über die “Zwischenübungen im .Gehen’ und Frohberg, Über den Betrieb
unserer Frei- und Stabübungen im ‘Turner aus Sachsen’ 1903, S. 828.