klagen muß Mill hier gegen seine Landsleute erheben! Nicht
genug, daß das Gesetz jeden ehrlichen Ungläubigen, der den
christlichen Eid nicht leisten will, des gerichtlichen Schutzes
beraubt. Wo das Gesetz milder geworden, erhebt sich der finstere
Fanatismus der Gesellschaft, besteht mit jüdischer Härte
auf der puritanischen Feier des Sabbats, drückt dem ehrlichen
Freidenker das soziale Brandmal auf die Stirn, welches tiefer
schmerzt als alle Strafen des Staates, macht ihn brotlos und
ächtet ihn aus den Kreisen der Bildung und der feinen Sitte.
Und wie vieles ließe sich noch sagen gegen jene Engherzigkeit,
welche die freie Bewegung des Menschengeistes in Ewigkeit
einzwängen will in den beschränkten Gedankenkreis der standard
works of theology!
Und haben wir Deutschen ein Recht, bloß mit pharisäischem
Behagen dieser Schilderung englischer Unfreiheit zu lauschen?
Auch unser Staat ist aus seiner theokratischen Epoche noch
nicht gänzlich herausgetreten; noch sehr vielen unserer Gesetze
steht auf der Stirn geschrieben, wie unendlich mühsam die
Ideen der Toleranz dem unduldsamen Staate und der noch
unduldsameren Macht geschlossener Kirchen abgerungen werden
mußten. Auch in der Gesellschaft lebt noch weit mehr
Unduldsamkeit und — was desselben Dinges Kehrseite ist —
weit mehr religiöse Feigheit, als dem Volke Herders und
Lessings geziemt. Wer irgendeinen Begriff davon hat, in
welcher ungeheuren Ausdehnung der Glaube an die Dogmen
der christlichen Offenbarung dem jüngeren Geschlechte geschwunden
ist, der kann nur mit schwerer Sorge beobachten,
wie gedankenlos, wie träge, ja wie verlogen Tausende einem
Lippenglauben huldigen, der ihren Herzen fremd geworden.
Nur die wenigsten haben nachgedacht über die grobe Unwahrbeit
der juristischen Fiktion, in welcher Staat und Kirche bei
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