Inhaltsverzeichnis : Blätter für Rechtsanwendung. II. Band. (2)

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sie  darf  nur  ein  Wort  sprechen,  und  es  sind  ihr  die
pecuniären  Mittel  zur  gründlichen  Verbesserung  der
Rechtspflege  in  reichlichem  Maaße  geboten.

Gelegenheitlich  wird

3)  in  dem  Entwurfe  die  Entscheidung  mancher
  Kontroversen  2)  vorgeschlagen.  Die  Gelegenheit
  hätte  nur,  wie  schon  in  einer  dahier  erschienenen
an  treffenden,  sehr  beherzigungswerthen  Bemerkungen
  reichen  Schrift  2)  erinnert  wiro,  in  größerem
Umfange  benützt  werden  sollen.  Ich  will  den  von
dem  Verfasser  der  ebengenannten  Schrift  gemachten
  Vorschlägen  noch  zwei  beifügen.

Man  versäume  nicht,  den  aus  Kreittmayrs
Anmerkungen  in  die  bayerische  Praxis  eingeschlichenen
  heillosen  Rechtssatz,  daß  bei  Realklagen  die
Anführung  der  causa  remota  et  specialis  nicht
erforderlich  sey,  etwa  durch  einen  Zusatz  zum
§.  17.  des  Entwurfs  oder  einen  nach  diesem  einzuschaltenden
  8.  auszumerzen;  auch  wäre  eine  genaue
Bestimmung  über  den  Umfang  der  Spolienklage
sehr  zu  wünschen  2).

Seuffert.

2)  Für  die  Verwirklichung  des  von  mir  in  der  Beilage  zu
Nr.  9.,  betreffend  die  Kontroversen-Entscheidung,  gemachten
  Vorschlags  scheint  keine  Aussicht  vorbanden  zu  seyn!
Aber  wird  sich  denn  kein  Mitglicd  der  Kammern  finden,
welches  den  Versuch  machen  möchte,  wengstens  die  dringendste
  Abhülfe,  z.  B.  die  Emscheidung  der  Kontroversen
bei  den  zahllosen  Klagen  aus  der  außerehlichen  Geschlechtsverbindung,
  die  Aufhebung  der  lex  Anaslasiana  und
der  exorbitanten  Wirksamkeit  der  f.  g.  exceptio  non
numeratae  pecunieae,  durch  Antragstellung  herbeigzufübren?!


Ueber  die  Mittel,  den  Geschäftslasten  und  den  Geschäftsrückständen
  bei  den  Gerichten  in  Bayern  abguhelfen,  und
über  die  deshalb  den  Ständen  des  Reichs  vorgelegten
Gesetzentwürfe.  Ansbach  bei  Dollsfuß  1837.

4)  Bgl.  Bd.  I.  dieser  Blätter  Nr.  32.

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