Full text : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1905. (32)

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Nr.  6686VIII.

Bekanntmachung,  die  Eisenbahn-Bau=  und  Betriebsordnung  für  die  Haupt=  und  Nebeneisenbahnen
Bayerns  betreffend.

##.  Staatsministerium  für  Verkehrsangelegenheiten.

Auf  die  am  26.  August  1905  zur  Eröffnung  gelangende  pfälzische  Bahnlinie  Speyer-Geinsheim
  finden  die  in  der  Eisenbahn-Bau=  und  Betriebsordnung  für  die  Haupt=  und
Nebeneisenbahnen  Bayerns  (Bekanntmachung  vom  13.  April  1905  —  Gesetz=  und  Verordnungsblatt
  1905  S.  251  —)  enthaltenen  Bestimmungen  für  Nebenbahnen  Anwendung.

München,  den  22.  August  1905.

J.  V.

Staatsrat  v.  Ebermayer.

 

Königlich  Allerhöchste  Genehmigung  zur
Annahme  einer  fremden  Dekoration.

Im  Namen  Seiner  Mojestät  des  Königs.

Seine  Königliche  Hoheit  Prinz  Luitpold,
  des  Königreichs  Bayern  Verweser,
haben  Sich  unterm  17.  August  1905  allergnädigst
  bewogen  gefunden,  dem  K.  Staatsrate

  im  a.  o.  D.,  Ministerialdirektor  im
K.  Staatsministerium  des  Innern  und  stellvertretenden
  Bevollmächtigten  zum  Bundesrate
  Joseph  Ritter  von  Herrmann  die
Bewilligung  zur  Annahme  und  zum  Tragen
des  ihm  von  Seiner  Majestät  dem  Deutschen
Kaiser,  Könige  von  Preußen,  verliehenen  K.  Preußischen
  Roten  Adler-Ordens  II.  Klasse  mit
dem  Stern  zu  erteilen.