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Nr. 6686VIII.
Bekanntmachung, die Eisenbahn-Bau= und Betriebsordnung für die Haupt= und Nebeneisenbahnen
Bayerns betreffend.
##. Staatsministerium für Verkehrsangelegenheiten.
Auf die am 26. August 1905 zur Eröffnung gelangende pfälzische Bahnlinie Speyer-Geinsheim
finden die in der Eisenbahn-Bau= und Betriebsordnung für die Haupt= und
Nebeneisenbahnen Bayerns (Bekanntmachung vom 13. April 1905 — Gesetz= und Verordnungsblatt
1905 S. 251 —) enthaltenen Bestimmungen für Nebenbahnen Anwendung.
München, den 22. August 1905.
J. V.
Staatsrat v. Ebermayer.
Königlich Allerhöchste Genehmigung zur
Annahme einer fremden Dekoration.
Im Namen Seiner Mojestät des Königs.
Seine Königliche Hoheit Prinz Luitpold,
des Königreichs Bayern Verweser,
haben Sich unterm 17. August 1905 allergnädigst
bewogen gefunden, dem K. Staatsrate
im a. o. D., Ministerialdirektor im
K. Staatsministerium des Innern und stellvertretenden
Bevollmächtigten zum Bundesrate
Joseph Ritter von Herrmann die
Bewilligung zur Annahme und zum Tragen
des ihm von Seiner Majestät dem Deutschen
Kaiser, Könige von Preußen, verliehenen K. Preußischen
Roten Adler-Ordens II. Klasse mit
dem Stern zu erteilen.