Full text : Modernes Fürstenrecht

282  Buch  II.  Kap.  6.

Frauendienstes  zur  Veredelung  des  Verhaltens  der  beiden
Geschlechter  unter  einander  thatsächlich  doch  blutwenig
beigetragen  habe  und  daß  wir  daher  früheren  Ortes  mit
gutem  Grund  den  Unterschied  betonten,  welcher  zwischen
der  romantischen  Minnetheorie  und  Minnepraxis  statthatte,
  in  Deutschland  wie  allenthalben.

Die  Ausüberinnen  der  gewerbsmäßigen  Unzucht  zerfielen
  im  Mittelalter  in  zwei,  freilich  nicht  streng  geschiedene
  Klassen,  in  fahrende  und  in  seßhafte  Dirnen.  Die
Ersteren  zogen  den  Jahrmärkten,  Kaiserkrönungen,  Reichstagen,
  Turnieren,  Kirchenfesten,  Koncilien  und  anderen
Versammlungen  der  mittelalterlichen  Gesellschaft  nach  und
zwar  oft  so  massenhaft,  daß  z.  B.  die  Angaben  über  die
Zahl  der  Lustdirnen,  welche  sich  während  des  Koncils  von
Konstanz  daselbst  aufhielten,  zwischen  700  und  1500
schwanken.  Eine  dieser  Dirnen  soll  während  der  Kirchenversammlung
  800  Goldgulden  an  Sündensold  eingenommen
  haben,  eine  für  jene  Zeit  außerordentlich  bedeutende
  Summe.  Den  Kriegsheeren  folgte  ebenfalls
eine  große  Anzahl  fahrender  Frauen,  und  weil  sie  sammt
dem  übrigen  Lagertroß  unter  dem  Befehl  des  Generalprofoß's
  standen,  so  führte  dieser  noch  in  den  Zeiten  des
dreißigjährigen  Krieges  den  amtlichen  Titel  ,  Hurenweibel."
Die  seßhaften  Dirnen,  die  „Frauenhäuserinnen“,  hausten
in  den  „Frauenhäusern"“,  deren  größere  Städte  mehrere
hatten,  während  selbst  kleinere  und  kleinste  gewöhnlich
wenigstens  eine  solche  Anstalt  aufweisen  konnten.  Die
Frauenhäuser  oder  „Töchterhäuser"  oder  „offene  Häuser“
oder  —  lucus  a  non  lucendoe  —  „Jungfernhöfe“  lei-