282 Buch II. Kap. 6.
Frauendienstes zur Veredelung des Verhaltens der beiden
Geschlechter unter einander thatsächlich doch blutwenig
beigetragen habe und daß wir daher früheren Ortes mit
gutem Grund den Unterschied betonten, welcher zwischen
der romantischen Minnetheorie und Minnepraxis statthatte,
in Deutschland wie allenthalben.
Die Ausüberinnen der gewerbsmäßigen Unzucht zerfielen
im Mittelalter in zwei, freilich nicht streng geschiedene
Klassen, in fahrende und in seßhafte Dirnen. Die
Ersteren zogen den Jahrmärkten, Kaiserkrönungen, Reichstagen,
Turnieren, Kirchenfesten, Koncilien und anderen
Versammlungen der mittelalterlichen Gesellschaft nach und
zwar oft so massenhaft, daß z. B. die Angaben über die
Zahl der Lustdirnen, welche sich während des Koncils von
Konstanz daselbst aufhielten, zwischen 700 und 1500
schwanken. Eine dieser Dirnen soll während der Kirchenversammlung
800 Goldgulden an Sündensold eingenommen
haben, eine für jene Zeit außerordentlich bedeutende
Summe. Den Kriegsheeren folgte ebenfalls
eine große Anzahl fahrender Frauen, und weil sie sammt
dem übrigen Lagertroß unter dem Befehl des Generalprofoß's
standen, so führte dieser noch in den Zeiten des
dreißigjährigen Krieges den amtlichen Titel , Hurenweibel."
Die seßhaften Dirnen, die „Frauenhäuserinnen“, hausten
in den „Frauenhäusern"“, deren größere Städte mehrere
hatten, während selbst kleinere und kleinste gewöhnlich
wenigstens eine solche Anstalt aufweisen konnten. Die
Frauenhäuser oder „Töchterhäuser" oder „offene Häuser“
oder — lucus a non lucendoe — „Jungfernhöfe“ lei-