Contents : Spittler’s sämmtliche Werke. Vierzehnter Band. (14)

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Mit  Recht  hielt  aber  Rendorp  sich  verpflichtet,  von  dieser
  Unterredung  dem  Bürgermeister  Temminck,  als  dem,  der
den  meisien  Kredit  in  Amsterdam  hatte,  das  Nörhige  mitzutheilen.
  Es  war  doch  der  Mühe  werth,  die  Sache  in  Ueberlegung
  zu  nehmen,  ehe  man  England  den  verlangten  Succurs
  geradezu  abschlug,  und  auf  genauer  Befolgung  des
Traktats  von  4674  bestand,  denn  die  Seemacht  der  Republik
war  bundbar  gar  nicht  in  dem  Zustandc,  daß  man  die  Gefahr
eines  Kriegs  mit  England  um  dieser  Sache  willen  hätte  wagen
  können.  Während  der  Negociationen,  bei  welchen  in  der
Form,  wie  sie  angefangen  werden  sollten,  der  Republik  nichts
an  ihrem  klaren  Recht  vergeben  werden  sollte,  konnte  man
sich  auf  alle  Fälle  in  einen  bessern  Vertheidigungsstand
setzen;  und  selbst  Frankreich  konme  sich  nicht  sehr  darüber
beschweren,  weil  Frankreich  unterdeß  versichert  blieb,  daß  Holland
  den  Engländern  keine  Hülfe  leiste.

Auch  Temminck  schien  das  alles  richtig  zu  finden,
und  wollte  darüber  mit  andern  Mirgliedern  der  Regierung
sprechen;  allein  wer  weiß  wie  es  geschah  —  kurz  der  ganze
Vorschlag  des  englischen  Ambassadeurs  wurde  nicht  angenommen;
  man  glaubte  sich  etwas  zu  vergeben,  wenn  man,  selbe
auch  auf  die  vorgeschlagene  Weise,  über  ein  traktatenmäßiges,
  klares  Recht  zu  negociiren  anfange.

Den  1.  Februar  1781,  kurz  nach  dem  Ausbruch  des
Kriegs,  wurde  Rendorp  zum  Bürgermeister  gewählt,  und
man  wünschte  ihm  Glück  über  die  schönen  Augurien  seines
Ames,  denn  gerade  damals  war  die  Nachricht  eingelaufen,
daß  die  Gesandten  der  Republik  die  Akte  der  bewaffneten
Neutralität  unterzeichnet  bätten.  Die  Meisten  glaubten,  dieser
Traktat  sey  ein  großes  Glück  für  die  Republik,  denn  vermittelst
  der  bewaffucten  Neutralität  könne  sich  die  Republik  bei
ihren  Rechten  handhaben,  zu  deren  Behauptung  gegen  England