Full text : Reichs-Gesetzblatt. 1886. (20)

 

 

 

 

 

 

 

 

Betrag    Darunter
für  das  künftig
Kapitel  Titel  A u s g a b e.          Etatsjahr  
  1886/87.    wegfallend.
Mark.  Mark.
81.  Ehrenzulage  an  die  Inhaber  des  Eisernen  Kreuzes
von  1870/71  (Gesetz  vom  2.  Juni  1878);
a)  Preußen etc.    37  512  —
b)  Sachsen  1  836  —
c)  Württemberg  .  .  .  .  .  ...  216  —
d)  Bayern  .  ..  504  —
=  40  068  –
82.  Pensionen  für  ehemalige  französische  Militärpersonen.
1.  Pensionen  für  ehemalige  französische  Militärpersonen
und  deren  Angehörige  425  000  –
2.  An  Bayern  56  611  —
=  481 611  —
83.  Die  aus  dem  Dispositionsfonds  des  Kaisers  zu  Gnadenbewilligungen
  aller  Art  bisher  bewilligten  und
fernerhin  zu  bewilligenden  Unterstützungen  und  Erziehungsbeihülfen
  für  Wittwen  und  Kinder  der  in
Folge  des  Krieges  von  1870/71  für  invalide  erklärten
  und  demnächst  verstorbenen  Militärpersonen
der  Ober-  und  Unterklassen  bis  zur  Höhe  von
350  000  Mark  jährlich  ...  ..  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  ...  350  000  –
84.  1/13.  Invaliden-Institute:
a)  Preußen etc.  454  864  10  700
b)  Sachsen  –  –
c)  Württemberg  .  ...  13  298  —
d)  an  Bayern  .  ..  62  360  —
530  522  10  700
Summe  XIV  .  .  .  26  961 588  11 600