I., Civilprozeß. A. Gerichtsordnung. Kap. IV. 179
dungsaktes: XIII, 217. Klage auf Erfüllung eines zweiseitigen
Vertrags, ohne daß Kläger, seinerseits erfüllt zu
haben, behauptet. XII, *80. g) Entschädigungsklage ohne
Schadensspezisikation. XX, 366. h) Bezeichnung der einzelnen
Genossen bei Klagen gegen eine Genossenschaft;
Nichtangabe der Haftungstheile der Einzelnen. XVIII, 362.
i) Vermächtnißklage gegen mehrere Erben; müssen die Erbantheile
der einzelnen Beklagten in Zahlen angegeben werden?
XX, 190. k) Nothwendigkeit der Begründung von
Merkantilllagen durch Buchsauszüge. XVII, 100. I) Einagung
Finer. Abrechnungsschubd. XIII, 141.l XVIII, 304.
IX, 205. 365, Z. m) Einklagung kaufmännischer
tu-!id Xii, 271. n) Anerkennung als Rechtstitel.
XIV, 105. 55 Klagbegründung auf Alimentation
eines außerehelichen Kindes gegen subsidiär Verpflichtete.
p) Klagbegründung bei Besitzklagen. XIII 56.
a) Von der Erbschaftsklage, nach bayer. Recht. XV, 366.
r) Angabe des speziellen Klagegrundes bei einer zum Zwecke
der Exekutionshemmung im Wege der Hauptintervention
angebrachten dinglichen Klage. XII, 284. s) Klagegrund
bei Anfechtung eines konstatirten NRealgewerbes. XII, 344.
O Klagbegründung hinsichtlich eines Kleinzebentrechts. XIX,
349. u) Klagbegründung, wenn eine auf Herkommen beruhende
Verpflichtung der Adjazenten zum Uferbau zum
Zwecke der Flöherei behauptet wird. XVII, 219. v) Klagbegründung
beim Regreßanspruch an den verganteten Schuldner,
wenn er wieder zu Kräften kommt. XVII, 394. XIX
172. W) Sachlegitimation der Genossen einer —
meinschaft bei der nelio negaloria oder prohibiloria wegen
Beeinträchtigung durch andere Mitglieder der Genossenschaft.
XVII, 225. x) Activlegitimation der Pfarrgemeinde zur
Klage gegen den Zehentherrn auf Anerkennung ihrer Freibeit
von der Konkurrenz mit Hand= und Spanndiensten
zur Kirchenbaulast. XIX, 170. Passivlegitimation des Zebentherrn
bei dieser Klage. Xon, 378. y) Passivlegitimation
bezüglich der Megstorienklage auf Befreiung von der Kirchenbaulast.
XIV, 303. 2) Passivlegltimation bezüglich der
Klage auf Erhöhung des Betrags für die dem Staat überwiesenen
Dominikalrenten. XVII, 375. aa) Passiolegitimation,
wenn die Haftung des Staats für Eigenthumsbeschädigung
durch Soldaten beansprucht wird. XX, 351.
bb) Passivlegitimation bei Vermächtnißklagen. XX, 29.
oe) Zuvielforderung bezüglich der Verzugszinsen. XVIII,
13. dd) Pluspetition durch Bitte um solidarische Verurtheilung.
XX, 26. ee) Pluspetlilio lemporc bezüglich des
Antrags auf Vorbehalt des Erbrechts unehel. RKinder bei
Lebzeiten des Vaters. XI, 241. ) Fälligwerden der For-12*