Volltext : Blätter für Rechtsanwendung. Alphabetisches und systematisches Register über die Bände XI bis XX. (20)

I.,  Civilprozeß.  A.  Gerichtsordnung.  Kap.  IV.  179

dungsaktes:  XIII,  217.  Klage  auf  Erfüllung  eines  zweiseitigen
  Vertrags,  ohne  daß  Kläger,  seinerseits  erfüllt  zu
haben,  behauptet.  XII,  *80.  g)  Entschädigungsklage  ohne
Schadensspezisikation.  XX,  366.  h)  Bezeichnung  der  einzelnen
  Genossen  bei  Klagen  gegen  eine  Genossenschaft;
Nichtangabe  der  Haftungstheile  der  Einzelnen.  XVIII,  362.
i)  Vermächtnißklage  gegen  mehrere  Erben;  müssen  die  Erbantheile
  der  einzelnen  Beklagten  in  Zahlen  angegeben  werden?
  XX,  190.  k)  Nothwendigkeit  der  Begründung  von
Merkantilllagen  durch  Buchsauszüge.  XVII,  100.  I)  Einagung
  Finer.  Abrechnungsschubd.  XIII,  141.l  XVIII,  304.
IX,  205.  365,  Z.  m)  Einklagung  kaufmännischer
tu-!id  Xii,  271.  n)  Anerkennung  als  Rechtstitel.
  XIV,  105.  55  Klagbegründung  auf  Alimentation
eines  außerehelichen  Kindes  gegen  subsidiär  Verpflichtete.
p)  Klagbegründung  bei  Besitzklagen.  XIII  56.
a)  Von  der  Erbschaftsklage,  nach  bayer.  Recht.  XV,  366.
r)  Angabe  des  speziellen  Klagegrundes  bei  einer  zum  Zwecke
der  Exekutionshemmung  im  Wege  der  Hauptintervention
angebrachten  dinglichen  Klage.  XII,  284.  s)  Klagegrund
bei  Anfechtung  eines  konstatirten  NRealgewerbes.  XII,  344.
O  Klagbegründung  hinsichtlich  eines  Kleinzebentrechts.  XIX,
349.  u)  Klagbegründung,  wenn  eine  auf  Herkommen  beruhende
  Verpflichtung  der  Adjazenten  zum  Uferbau  zum
Zwecke  der  Flöherei  behauptet  wird.  XVII,  219.  v)  Klagbegründung
  beim  Regreßanspruch  an  den  verganteten  Schuldner,
  wenn  er  wieder  zu  Kräften  kommt.  XVII,  394.  XIX
172.  W)  Sachlegitimation  der  Genossen  einer  —
meinschaft  bei  der  nelio  negaloria  oder  prohibiloria  wegen
Beeinträchtigung  durch  andere  Mitglieder  der  Genossenschaft.
XVII,  225.  x)  Activlegitimation  der  Pfarrgemeinde  zur
Klage  gegen  den  Zehentherrn  auf  Anerkennung  ihrer  Freibeit
  von  der  Konkurrenz  mit  Hand=  und  Spanndiensten
zur  Kirchenbaulast.  XIX,  170.  Passivlegitimation  des  Zebentherrn
  bei  dieser  Klage.  Xon,  378.  y)  Passivlegitimation
bezüglich  der  Megstorienklage  auf  Befreiung  von  der  Kirchenbaulast.
  XIV,  303.  2)  Passivlegltimation  bezüglich  der
Klage  auf  Erhöhung  des  Betrags  für  die  dem  Staat  überwiesenen
  Dominikalrenten.  XVII,  375.  aa)  Passiolegitimation,
  wenn  die  Haftung  des  Staats  für  Eigenthumsbeschädigung
  durch  Soldaten  beansprucht  wird.  XX,  351.
bb)  Passivlegitimation  bei  Vermächtnißklagen.  XX,  29.
oe)  Zuvielforderung  bezüglich  der  Verzugszinsen.  XVIII,
13.  dd)  Pluspetition  durch  Bitte  um  solidarische  Verurtheilung.
  XX,  26.  ee)  Pluspetlilio  lemporc  bezüglich  des
Antrags  auf  Vorbehalt  des  Erbrechts  unehel.  RKinder  bei
Lebzeiten  des  Vaters.  XI,  241.  )  Fälligwerden  der  For-12*