180 Buch II. Kap. 3.
Fabelei und fröhlicher Liederkunst, der anmuthige Einfluß
südlicher Frauenschönheit, das Alles wirkte dort zusammen,
um gewisse Formen und Normen adeligen Verkehrs
ins Leben zu rufen, aus welchen sich allmälig das
Gesetzbuch ritterlicher Konvenienz zusammensetzte. Der
Kampf um das heilige Land verlieh dieser Konvenienz
eine religiöse Weihe, welche in den geistlichen Ritterorden
der Johanniter, Templer und Deutschherren daschristliche
Kriegerthum und das christliche Mönchthum in Eins verschmolz.
Die sehr bedeutende Stellung, welche diese geistlichen
Ritterorden in Bälde sich errangen, verhalf der in
den Kreuzzügen aufgekommenen Vorstellung von dem
christlichen Ritterthum als einer idealen Genossenschaft zu
immer größerer Verbreitung und Geltung, welche sich
auch in Deutschland stark bemerkbar machte, namentlich
im südlichen und südwestlichen Deutschland, sobald die im
ersten und zweiten Kreuzzug stattgehabten Berührungen
des deutschen Adels mit dem französischen ihre Wirkungen
äußerten. Die Kirche ihrerseits zögerte nicht, das religiöse
Element, welches die Kreuzzüge in das Ritterthum
gebracht, auch formell gewichtig zu machen, indem sie die
Aufnahme in die Ritterschaft mit kirchlichen Bräuchen
umgab. Zum Dank lautete dann auch das erste der
Rittergelübde, die Kirche zu ehren und zu schützen, welches
Gelübde übrigens, gerade wie die andern — dem Lehnsherrn
treu und hold zu sein, Wittwen und Waisen zu
schirmen, keine ungerechte Fehde zu erheben, die Ehre der
Damen zu achten — jedenfalls ebenso oft gebrochen als
gehalten wurde. Erst im 12. Jahrhundert kam die An-