Metadata : Geschichte der Deutschen Frauenwelt. Erster Band. (1)

180  Buch  II.  Kap.  3.

Fabelei  und  fröhlicher  Liederkunst,  der  anmuthige  Einfluß
südlicher  Frauenschönheit,  das  Alles  wirkte  dort  zusammen,
  um  gewisse  Formen  und  Normen  adeligen  Verkehrs
  ins  Leben  zu  rufen,  aus  welchen  sich  allmälig  das
Gesetzbuch  ritterlicher  Konvenienz  zusammensetzte.  Der
Kampf  um  das  heilige  Land  verlieh  dieser  Konvenienz
eine  religiöse  Weihe,  welche  in  den  geistlichen  Ritterorden
der  Johanniter,  Templer  und  Deutschherren  daschristliche
Kriegerthum  und  das  christliche  Mönchthum  in  Eins  verschmolz.
  Die  sehr  bedeutende  Stellung,  welche  diese  geistlichen
  Ritterorden  in  Bälde  sich  errangen,  verhalf  der  in
den  Kreuzzügen  aufgekommenen  Vorstellung  von  dem
christlichen  Ritterthum  als  einer  idealen  Genossenschaft  zu
immer  größerer  Verbreitung  und  Geltung,  welche  sich
auch  in  Deutschland  stark  bemerkbar  machte,  namentlich
im  südlichen  und  südwestlichen  Deutschland,  sobald  die  im
ersten  und  zweiten  Kreuzzug  stattgehabten  Berührungen
des  deutschen  Adels  mit  dem  französischen  ihre  Wirkungen
äußerten.  Die  Kirche  ihrerseits  zögerte  nicht,  das  religiöse
  Element,  welches  die  Kreuzzüge  in  das  Ritterthum
gebracht,  auch  formell  gewichtig  zu  machen,  indem  sie  die
Aufnahme  in  die  Ritterschaft  mit  kirchlichen  Bräuchen
umgab.  Zum  Dank  lautete  dann  auch  das  erste  der
Rittergelübde,  die  Kirche  zu  ehren  und  zu  schützen,  welches
Gelübde  übrigens,  gerade  wie  die  andern  —  dem  Lehnsherrn
  treu  und  hold  zu  sein,  Wittwen  und  Waisen  zu
schirmen,  keine  ungerechte  Fehde  zu  erheben,  die  Ehre  der
Damen  zu  achten  —  jedenfalls  ebenso  oft  gebrochen  als
gehalten  wurde.  Erst  im  12.  Jahrhundert  kam  die  An-