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auf S. 16), an deren Mauren bei dem: dortigen längeren
Aufenthalt des Kaisers nach und nach mehrere Handkunde
von 974 Civitas, und die ganze Cirtes soll zu einem
kaiserlichen Prädium gehört haben. So wird Eschwege (S. 625)
in einer Urkunde von 904 zwar noch blos praechum genannt,
aber in einer andern von 973 (S. 621) scheint Eschwege als
eine Civitas angesehen zu werden.
Ich überlasse andern diese Bemerkung der sehr viel spaͤtern
Entstehung der Städte als unter Henrich, auch bei andern
Ländern durchzuführen. Witteklnds historische Treue kann doch
noch gerettet werden, nur ist etwa Urbs nicht durch Stadt zu
übersetzen.
*) Daß Braunsch weig noch im Jahr 1031 blos eine Meierei
war, und zwar eine solche, deren achtzehn ein Pfaffe versehen
konnte, erhellt aus der oben angeführten Urkunde. Scheid bezieht
sich zwar, um das hohe, bluhende Altertbum von Vraunschweig
zu beweisen, auf die Stelle eines gewissen Jobann von
Essen, dessen Schrift in der bibl. Goetting. P. I. abgedruckt
ist, in welcher S. 38 steht, daß Karl der Große im Jahr 775
an die Ocker gekommen sev, welche durch vicum Brunonis fließe.
Aber Johann von Essen lebte um das Jahr 1437 als Domie.
und Prof. der Theologie im Westphälischen, wie kann man
ibm, einem auch aus andern Stellen als unrichtig gekannten
Schriftsteller, ohne daß er Urkunden vorlegt, blos auf sein
Wort ein solches Factum aus dem Karolingischen Zeitalter
glauben, dem ohnedieh von vielen andern Seiten her so
Manches entgegensteht. Eben so verhält es sich mit der aus
den A. 88. angeführten Stelle der Lebensbeschreibung des
heil. Suibert — er solle mit seinen Priestern nach dem großen
Flecken Brunswik gekommen sepn und Evangelium daselbst gepredigt
haben. Das ganze Stück ist viel zu jung, um sicher
hier gebraucht werden zu können, und überdieß beweist vicas
Brunonis weder Dorf noch Stadt Braunschweig, die sicherste
Uebersetzung wäre vielleicht Canton von Bruno.
**) Dieses ist umd #ändlich erwiesen in den Braunschw. Anz. 1755.
lol St., wo sich auch eine Urkunde von 1063 findet, in wel-Hcher
Goslar ausdrücklich noch villa genannt wird. Vergl. mehrere
Stücke eben desseiben Jahrgangs und vom Jahr 1258. nro.
63 und 64. Auch die Hannov, gel. Anz. 1753. n. 35.