Full text : Preußische Gesetzsammlung. 1912. (103)

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worden  ist,  sollen  die  verfügbar  gebliebenen  Lose  bei  Bedarf  in  erster  Linie  den
Lotterieeinnehmern  dieses  Staates  zugeteilt  werden.  Ebenso  soll  bei  weiteren  Vermehrungen
  der  Gesamtzahl  der  Lose  der  Preußisch-Süddeutschen  Klassenlotterie
jedesmal  eine  entsprechende  Ausgleichung  herbeigeführt  werden.

4.  Auch  im  übrigen  sollen  die  Regierungen  der  süddeutschen  Staaten  hinsichtlich
  der  Zahl  der  ihren  Lotterieeinnehmern  zuzuweisenden  Lose  tunlichste  Berücksichtigung
  ihrer  Wünsche  und  eine  gleichmäßige  Behandlung  ihrer  Lotterieeinnehmer
  gegenüber  den  preußischen  Einnehmern  im  Rahmen  des  Bedürfinisses
des  Loseabsatzes  erwarten  dürfen.

5.  Den  süddeutschen  Lotterieeinnehmern  soll  der  Loseabsatz  nach  dem  Vertragsausland
  innerhalb  der  durch  die  Vorschriften  über  die  Geschäftsführung
(Artikel  5  Abs.  4  des  Vertrags)  gezogenen  Grenzen  nicht  verwehrt  sein.

VIII.
Zu  Artikel  9.

Für  den  Vertrieb  der  Lose  durch  die  beiderseitigen  Lotterieeinnehmer  der
vertragschließenden  Teile  gelten  die  beteiligten  Staatsgebiete  mit  Beginn  des
Vertriebs  der  Lose  zur  1.  Preußisch-Süddeutschen  (227.  Königlich  Preußischen)
Klassenlotterie  untereinander  als  Inland.  Die  Generallotteriedirektion  wird  dahin
wirken,  daß  die  preußischen  Lotterieeinnehmer  auch  schon  in  der  Zeit  vor  dem
1.  Jult  1912  sich  jedes  Versuchs,  Lose  in  den  süddeutschen  Staaten  abzusetzen,
enthalten.  «

Die  mit  dem  vereinbarten  Entwurf  übereinstimmend  befundenen  vier  Ausfertigungen
  des  Vertrags  sind  hierauf  von  den  Kommissaren  unterzeichnet  und
untersiegelt  worden,  und  es  haben  die  Kommissare  der  Königlich  Preußischen
Regierung  sowie  der  Königlich  Bayerischen,  der  Königlich  Württembergischen  und
der  Großherzoglich  Badischen  Regierung  je  eine  Ausfertigung  des  Vertrags  und
des  Schlußprotokolls  entgegengenommen.

So  geschehen  in  Berlin,  den  29.  Juli  1911.

Dr.  Felix  Lewald.  Dr.  Wilhelm  Wolf.
Dr.  Adolf  Goedecke.  Hans  v.  Schoen.
Albrecht  Lentze.

Fritz  v.  Graevenigz.  Dr.  Fritz  Nieser.

Dr.  Leopold  Hegelmaier.