mächten unterliegen drei einer einheitlichen, von jeder andern 1854
Rücksicht als der staatsmännischer Erwägung der eignen Inter= 17.3.
essen, freien Leitung. Die vierte, England, erfreut sich, wenigstens
in auswärtigen Krisen, desselben Vorzugs, weil dort in Kriegsfällen,
auch wenn die Gefahr Englands Boden noch nicht bedroht,
jede Partei-Politik schweigt, um sich der einheitlichen
Führung, auch eines gegnerischen Ministeriums, unterzuordnen.
In diesem Augenblick wenigstens ist es so. Wenn Preußen
sich in Mitten dieser Gewalten von Kammer-Majoritäten leiten
lassen wollte, welche vor den Augen aller Welt die Freiheit
der Regirung durch unpraktische Verclaufulirungen einer Anleihe
zu lähmen bemüht sind, oder wenn das Phantom öffentlicher
Meinung, getragen von einer Presse, deren Mechanismus
ich aus eigner Anschauung kenne, in dieser ernsten Krisis unsern
Entschließungen die Besonnenheit raubt, oder wenn zwiespältige
Ansichten in den maßgebenden Kreisen die einheitliche Energie
unfrer Action brechen, so ist es Gottes Wunder, wenn wir
mit Ehren bestehen.
2. Die Unterzeichnung der Convention würde ich für kein
Unglück gehalten haben, wenn die Behandlung dieser Frage
nicht durch den Eifer der Parteinahme für und wider aus dem
Geleise kalter und geschäftlicher Erwägung gedrängt worden
wäre, und dieses Actenstück eine unnatürliche Wichtigkeit erhalten
hätte, und wenn ich sicher gewesen wäre, daß Furcht vor den
Westmächten und andre combinirte Kräfte uns nicht unaufhaltsam
weitergetrieben hätten in einer Bahn, auf welcher die
fremden Ansprüche an uns in demselben Maße wachsen, als
die Preußischen Motive für unfre Leistungen und Opfer abnehmen.
Unfre Interessen und die der Westmächte sind nicht
identisch; der Wunsch der letztern aber, unfre Kräfte der vollen
Durchführung ihrer Absichten dienstbar zu machen, ist natürlich.
Früher oder später muß daher der Moment eintreten,
wo wir aufhören diesem Wunsch zu entsprechen. Die Freiheit