sich in allen wesentlichen Punkten die autonome Regelung
seines Veterinärwesens vorzubehalten. Das Recht der Präventivsperre
mit der Befugnis, wenn nötig, die Sperre auf ganz
Österreich-Ungarn auszudehnen, wurde sogar ausdrücklich anerkannt.
Anfang des Jahres ıgos wurden dem Reichstag die mit
Italien, Rußland, der Schweiz, Rumänien, Serbien, Belgien und
Österreich-Ungarn abgeschlossenen Verträge vorgelegt. Die Handelsverträge
bedeuteten die konsequente Weiterführung der mit
dem Tarif von ı902 eingeleiteten Schutzzollpolitik. Die Mindestzölle
für Getreide waren selbstverständlicherweise beibehalten worden,
obwohl es an Versuchen, ihre Herabsetzung zu erlangen, seitens des
Auslandes nicht gefehlt hatte. Auch bei den nicht gebundenen
landwirtschaftlichen Zöllen waren die Tarifsätze meist aufrecht
erhalten worden, und die vom Ausland viel bekämpfte Autonomie
im Veterinärwesen hatte kaum eine Abschwächung erfahren.
Durch Zugeständnisse auf dem Gebiete der Industriezölle und der
Finanzzölle hatten diese Erfolge bezahlt werden müssen. Alle
Staaten, ausgenommen Italien, das mit seinem autonomen Tarif
vom 14. Juli 1887, natürlich ohne Rücksicht auf die Bindungen und
Ermäßigungen im Caprivivertrag, in die Verhandlungen eingetreten
war, hatten nach dem Vorbilde Deutschlands sich für die Vertragsverhandlungen
mit neuen Tarifen gerüstet. In diesen waren im Hinblick
auf die Erschwerung der Einfuhr landwirtschaftlicher Erzeugnisse
durch den deutschen Tarif die Industriezölle ganz allgemein
erhöht worden. Die Ermäßigung dieser Zölle im Wege des Vertrages
sollte die Gegenleistung bilden, durch welche die Agrarstaaten
Rußland, Rumänien, Serbien usw., aber auch Italien und
die Schweiz hofften, sich den deutschen Markt zu öffnen. Das
gelang jedoch nur in bescheidenem Maße; freilich waren dementsprechend
auch die Ermäßigungen, die die ausländischen Industriezölle
erfuhren, im großen uud ganzen außerordentlich gering. Die
die erwähnten sieben Handelsverträge begleitende Denkschrift an
den deutschen Reichstag bemerkt dazu:
»Für die Gestaltung der neuen Vertragstarife ist in
erster Linie das Bestreben maßgebend gewesen, den für
die deutsche Landwirtschaft durch den neuen autonomen
Zolltarif in Aussicht genommenen höheren Schutz tunlichst
aufrecht zu erhalten. Es ist dies auch in der Hauptsache
gelungen.«
Die Denkschrift kann selbst nicht verhehlen, daß die Industrie