Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1866. (57)

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K.  5.
Der  pro  Morgen  Acker  zu  berechnende  Kapitalwerth  ist  für
Weizenboden  ister  Klasse  38  Thaler,
-  2ter  -.........  32  -
Gersiboden  1ster  28  "b
1  ter  .........  24  -
Haferboden  1ster  ..  10  -
*  2ter  ..........  12  -
-  Zter  z  9  -
Zjährigen  Roggenboden  6
bjaͤhrigen  -...........  4  -

Die  vorstehenden  Tarifsätze  sind  bei  besonderen  Vorzügen  oder  Mängeln
a)  der  Terrainformation  in  Bezug  auf  ebene  resp.  hügelige  oder  steile  Lage,

b)  des  Arrondissements,  d.  h.  der  die  Feldeintheilung  und  Benutzung  bedingenden
  Gestalt  der  Ackerflächen,

c)  der  Ausgeglichenheit,  d.  h.  der  Ausdehnung  gleicher  Bonitätsklassen
auf  größeren  Flächen  oder  der  die  volle  Benutzung  der  besseren  Klassen
Heerr  oder  weniger  hindernden  Vermengung  derselben  mit  geringeren

assen,

je  um  Ein  bis  fuͤnf  Prozent  zu  erhoͤhen  oder  zu  ermaͤßigen.

Von  dem  Kapitalwerthe  des  Ackerlandes,  ausschließlich  der  Gaͤrten,
werden  demnaͤchst  auf  Marktfuhrkosten  (Versilberungskosten)  der  zum  Verkaufe
zu  bringenden  Hauptprodukte,  je  nach  der  die  Kommunikation  erleichternden
Eisenbahn-  und  Chausseeverbindung,  Ein  bis  zwei  Prozent  seines  Kapitalwerthes
  fuͤr  jede  Meile  Weges  bis  zu  der  naͤchsien  an  einem  schiffbaren  Flusse
belegenen  Absatz-  oder  Verladestelle  gekuͤrzt.

g.  6.

Die  Wiesen,  gleichviel  ob  natuͤrliche  oder  Rieselwiesen,  werden  nach  dem
durchschnittlichen,  in  Zentnern  auszudruͤckenden  Heugewinne,  nach  Maaßgabe
ihrer  Lage  und  Bodenbeschaffenheit,  ihres  Feuchtigkeitszustandes  und  etwaniger
Ueberschwemmungen  in  Klassen  eingeschätzt.  Die  verschiedene  Nahrungskraft
und  Gedeihlichkeit  des  Heues  wird  überhaupt  nach  drei  Unterabtheilungen  angegeben,
  nädmlich:

a)  bestes  Heu  (feines  ausgesuchtes  Schaafheu),
b)  Mittelheu  (welches,  wenn  die  erste  Sorte  vorhanden  ist,  in  der  Regel
nur  Kühen  und  Hammeln  gegeben  wird),
P)  schlechtes  Heu  (aus  sauren  Gräsern  oder  aus  Rohr,  Schilf,  Kalmus,
(Nr.  6449.)  Schach-