Metadaten : Blätter für Rechtsanwendung. XXXVIII. Band. (38)

Ergänzungsblatt  M4.  38.  Jahrgang.
Dr.  J.  A.  Feuffert's
Plätter  für  Rechtsanwendung

zunächst  in  Bayern.  .

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eines  Anwesens  gerlchtei.  Not.-Ge  t.  14.  —  rzelchnung  elne
Ur  Verkrauen,  daß  sle  so  laule,  wle  eblich  kontrahlrt
wurde.  Wirksamkelt  elnes  debsollslge  Dolus.  #  kindschaft.  Pr
auherehelicher  Kinder  nach  oberplülzer  Landrecht.  Abhüngigkel  d
Erbanspruches  von  dem  brsügischen  #tsammioe  e.  —

der  Wlitwen  der  Landrichter  älterer  Ordnung.

Entscheidungen  des  obersten  Gerichtshoses  für
Layern  rechts  des  Bheines.

1.

Baupflicht  bezüglich  der  kleineren  Baufälle  an  Pfarrgebäuden.
  Deßfallsige  gegentheilige  Verjährung  und  ununterbrochene
  Gewohnheit  als  Befreiungstitel  der  Pfarrstiftung,  deren
  Erfordernisse  und  bzw.  rechtliche  Natur.  Preuß.  Landrecht.

Vgl.  diese  Blätter  Bd.  27  S.  1047).

Als  Gründe  der  Befreiung  des  jewelligen  Pfarrers
  bezüglich  der  Wendung  der  kleinen  Baufälle
der  Pfarrgebäude  wurde  liberatorische  Verjährung
und  ununterbrochenes  gegenthelliges  Herkommen  der
Kirchenstiftung  gegenüber  geltend  gemacht.

Bezüglich  beider  Gründe  enthalten  die  Motive
eines  oberstrichterlichen  Erkenntnisses  im  Wesentlichen
Nachstehendes:

*)  Das  Erk.  in  Bbd.  21  S.  491  dehnt  die  Frage  der
znnterbrochenen  Gewohnheit  auf  ein  zu  weites  Geiet
  aus.

Neue  Folge  XVIII.  Band.