Preußen. 175
catorische nennen können. Nachdem in der Commission die Haltung an—
gedeutet worden ist, welche die k. Staatsregierung annehmen würde, wenn
sie eine praktische Verständigung nicht zu erreichen vermag, verspricht sie sich
für letztere keinen Gewinn, wenn sie mit derselben politischen Schärfe der
gestrigen Vorträge der Theorie ihre Theoric gegenüber stellen wollte;
dazu wird die Zeit kommen, wenn die Aussicht auf eine friedliche
Ausgleichung geschwunden sein sollte. Das Amendement des
Hrn. v. Vincke und Genossen wurde uns erst gestern bekannt, und da wir
die Hoffnung schöpften, eine Vermittlung daran knüpfen zu können, so
wünschte das Ministerium die Vertagung, um sich darüber schlüssig zu machen.
Demgemäß erlaube ich mir, die Erklärung abzugeben, daß die k. Staatsregierung
in der Annahme des Amendements des Hrn. v. Vincke und Genossen
ein Unterpfand für die entgegenkommende Aufnahme ihrer Bemühnngen
zur Verständigung erblickt und, wenn die Annahme erfolgt, Vorschläge
machen wird, welche auf den Antrag eingehen, ohne sich dessen Motive
anzueignen. (Lebhafter Widerspruch und greße Unruhe, so daß
der Präsident Gebrauch von der Glocke machen muß.) Die im Amendement
für 1862 in Aussicht genommenen Schritte würde es dann thun, wenn ersichtlich
wäre, daß der Etat nicht rechtzeitig zu Stande käme.“
Diese Erklärung, die wohl die von dem Antrag Vincke in Aussicht
gestellte Ertheilung eines vorläufigen außerordentlichen Credites
annimmt, die überaus scharfe rechtliche Begründung der Stellung
des Landtags gegenüber der Regierung in der ganzen Frage dagegen
ablehnt, befriedigt das Haus nicht. Mit 251 Stimmen gegen 36
wird der Antrag der Commission angenommen. Die Mehrheit besteht
aus der Fortschrittspartei, dem linken Centrum, der Fraction
Rönne, der polnischen und einem Theile der kath. Fraction; die
Minderheit besteht aus der Fraction Vincke, der feudalen und dem
andern Theile der kath. Fraction.
9. Oct. Entlassung des Ministers des Ausw. Graf Bernstorff und des
Handelsministers von Holzbrink. Hr. v. Bismark wird zum Präsidenten
des Staatsministeriums und zum Minister des Auswärtigen
ernannt.
„ Das Abg.-Haus lehnt nach zweitägiger Debatte den Gesetzesentwurf,
betr. die außerordentlichen Bedürfnisse der Marineverwaltung
nach dem Antrage der Commission ab — nur 200,000 Thlr. für
Uebungsschiffe, für welche der Kriegsminister Indemnität nachsucht,
werden bewilligt — und beschließt, die Regierung aufzufordern, dem
Landtage in der nächsten Session einen vollständigen Plan zur
schleunigen Entwickelung der Kriegsmarine nebst Nachweis der zur
Ausführung dieses Plans erforderlichen, der Finanzkraft des Landes
entsprechenden Deckungsmittel zu verfassungsmäßiger Prüfung vorzulegen.
10.„ Der König empfängt eine Loyalitätsdeputation aus Halle und
antwortet ihr auf ihre Ergebenheitsadresse:
„Sagen Sie denen, in deren Auftrag Sie gekommen sind, daß es Meinem
Herzen sehr wohl thut, wenn solche Gesinnungen ausgesprochen werden.
Aehnliche Zustimmungen sind bereits aus verschiedenen Theilen des Landes