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Betrag
E für das
Z Einnahme. Etatsjahr
ẽ 5 1888/89.
Mark.
2. II. Reichsstempelabgaben.
1.Spielkartenstempel,
abzüglich der den Bundesstaaten nach F. 23 des Gesetzes
vom 3. Juli 1878 an Erhebungs= und Verwaltungskosten
zu vergütenden fünf Prozent .. . .. . . . . . . . . . . . . . . . . . .. 1066 850
Davon ab:
Kosten der Kontrole und sonstige dem Reich unmittelbar erwach—
sende Verwaltungskosten V 850
bleiben (Titel 1) 1 066 000
2.Wechselstempelsteeer . . . . .. 6 662 000
Davon ab:
a) gemäß §. 27 des Gesetzes über die Wechselstempelsteuer
vom 10. Juni 1869 zwei Prozent oder. 133 2404.
b) die dem Reich erwachsenden Erhebungs= und
Verwaltungskotfen 188 760.
zusammen 322 000
bleiben (Titel 2) . 6 340 000
33. Stempelabgabe für Werthpapiere, Kaufgeschäfte 2c.
und Lotterieloose:
A. für Aktien, Renten= und Schuldverschreibungen,
abzüglich der den Bundesstaaten nach F. 43 des Ge-
setzes, betreffend die Erhebung von Reichsstempel-
abgaben (Reichs-Gesetzbl. für 1885 S. 179), zu ver-
gütenden zwei Prozent Erhebungs= und Verwaltungs-
kosseen::
B. für Kauf= und sonstige Anschaffungsgeschäfte,
abzüglich zwei Prozent für die Bundesstaaten
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4 689 000
7552 000
12 241 000