Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1888. (22)

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Betrag 
—. ç für das 
** — Einnahme. Etatsjahr 
1888/89. 
Mark. 
(2.) (3.) Uebertrag12 241 000 
C. für Lotterieloose: 
a) von Staatslotteerren 6 790 000 
b) von Privatlotterien, 
abzüglich zwei Prozent für die Bundesstaaten 664 000 
zusammen (Titel 3). 19 695 000 
4. Statistische Gebühr. 
Brutto-Einnahme . . . . . . . . . . .. . . . . . . . . .. 586 000 M. 
Davon ab: Zurückzahlunen .. 3 000. 
bleiben 583 000 
Davon ab: 
à) die Kosten der Anfertigung der Stempel und 
Stempelmarken, sowie sonstige dem Reich 
unmittelbar erwachsende Verwaltungskosten, 
auf welche der Erlös für verkaufte Formulare 
in Rückeinnahme komt 20 000 M. 
b) die Entschädigungen der Postverwaltungen 
des Reichs, Bayerns und Württembergs 
für den Verkauf der Stempelmaterialien 
(2½ Prozent der Brutto-Einnahme) 14 650 
e) gemäß F. 14 des Gesetzes, betreffend die 
Statistik des Waarenverkehrs des deutschen 
Zollgebiets mit dem Auslande, vom 20. Juli 
1879 die den Bundesstaaten zu vergütenden 
Verwaltungskosen 13 000. 
zusammen 47 650 
bleiben 535 350 
Hierzu treten: Herauszahlungen von Luxemburg, abzüglich 
der Herauszahlungen an Bayern (für die österreichische Ge- 
meinde Jungholz . . . . . . . . . . . . . . .. 18 650 
zusammen (Titel 4) 554 000 
Summe Il.7655 000 
Reichs-Gesetzbdl. 1888. 21
	        
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