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Betrag
—. ç für das
** — Einnahme. Etatsjahr
1888/89.
Mark.
(2.) (3.) Uebertrag12 241 000
C. für Lotterieloose:
a) von Staatslotteerren 6 790 000
b) von Privatlotterien,
abzüglich zwei Prozent für die Bundesstaaten 664 000
zusammen (Titel 3). 19 695 000
4. Statistische Gebühr.
Brutto-Einnahme . . . . . . . . . . .. . . . . . . . . .. 586 000 M.
Davon ab: Zurückzahlunen .. 3 000.
bleiben 583 000
Davon ab:
à) die Kosten der Anfertigung der Stempel und
Stempelmarken, sowie sonstige dem Reich
unmittelbar erwachsende Verwaltungskosten,
auf welche der Erlös für verkaufte Formulare
in Rückeinnahme komt 20 000 M.
b) die Entschädigungen der Postverwaltungen
des Reichs, Bayerns und Württembergs
für den Verkauf der Stempelmaterialien
(2½ Prozent der Brutto-Einnahme) 14 650
e) gemäß F. 14 des Gesetzes, betreffend die
Statistik des Waarenverkehrs des deutschen
Zollgebiets mit dem Auslande, vom 20. Juli
1879 die den Bundesstaaten zu vergütenden
Verwaltungskosen 13 000.
zusammen 47 650
bleiben 535 350
Hierzu treten: Herauszahlungen von Luxemburg, abzüglich
der Herauszahlungen an Bayern (für die österreichische Ge-
meinde Jungholz . . . . . . . . . . . . . . .. 18 650
zusammen (Titel 4) 554 000
Summe Il.7655 000
Reichs-Gesetzbdl. 1888. 21