Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1888. (22)

 
 
 
 
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V.  Die auf Grund der Bestimmungen in den §§. 44 Absatz 2, 56d, 60 
Absatz 4 der Gewerbeordnung erlassenen Ausführungsbestimmungen über 
den Geschäftsbetrieb der Gold= und Silberwarenfabrikanten, den Ge- 
werbebetrieb der Ausländer im Umherziehen und die Formulare für 
Wandergewerbescheine — Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 
31. Oktober 1883, Zentralblatt für das Deutsche Reich S. 305.
 
VI.  Die auf Grund des §. 120 Absatz 3 der Gewerbeordnung zur Aus- 
führung des Gesetzes, betreffend die Anfertigung und Verzollung von 
Zündhölzern, vom 13. Mai 1884 — Reichs-Gesetzbl. S. 49 — er- 
lassenen Vorschriften über die in Anlagen, welche zur Anfertigung von 
Zündhölzern unter Verwendung von weißem Phosphor dienen, zu 
treffenden Einrichtungen — Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 
11. Juli 1884, Zenralblatt für das Deutsche Reich S. 195.
 
VII.  Die auf Grund des §. 139a der Gewerbeordnung erlassenen Bestim- 
mungen über die Beschäftigung von Arbeiterinnen und jugendlichen 
Arbeitern in Drahtziehereien mit Wasserbetrieb — Bekanntmachung des 
Reichskanzlers vom 3. Februar 1886, Reichs-Gesetzbl. S. 24.
 
VIII.  Die auf Grund des §. 120 Abfatz 3s und des §. 139a Absatz 1 der 
Gewerbeordnung erlassenen Vorschriften über die Einrichtung und den 
Betrieb der Bleifarben= und Bleizuckerfabriken — Bekanntmachung des 
Reichskanzlers vom 12. April 1886, Reichs-Gesetzbl. S. 69.
 
IX.  Die auf Grund des §. 120 Absatz 3 und des § 139a Absatz 1 der 
Gewerbeordnung erlassenen Vorschriften über die Einrichtung und den Be- 
trieb der zur Anfertigung von Zigarren bestimmten Anlagen — Bekannt- 
machung des Reichskanzlers vom 9. Mai 1888, Reichs-Gesetzbl. S. 172.
 
X.  Die auf Grund des §. 16 der Gewerbeordnung beschlossene Aufnahme 
der Anstalten zum Trocknen und Einsalzen ungegerbter Thierfelle, sowie 
der Verbleiungs-, Verzinnungs= und Verzinkungsanstalten in das Ver- 
zeichniß der genehmigungspflichtigen Gewerbeanlagen — Bekanntmachung 
des Reichskanzlers vom 16. Juli 1888, Reichs-Gesetzbl. S. 218.
 
XI.  Die auf Grund des §. 139a der Gewerbeordnung erlassene Bestim- 
mung über die Beschäftigung von Arbeiterinnen und jugendlichen Ar- 
beitern in Gummiwarenfabriken — Bekanntmachung des Reichskanzlers 
vom 21. Juli 1888, Reichs-Gesetzbl. S. 219. 
Berlin, den 22. Dezember 1888. 
Der Reichs kanzler. 
In Vertretung: 
von Boetticher. 
  
  
Herausgegeben im Reichsamt des Inmern. 
Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerei. 
 
	        
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