Full text : Im alten Reichstag. Band I. (1)

Frühjahrs-Session  1871.  27

mißfallen.  Dazu  kam  eine  Interpellation  wegen  Einschränkung  des
Petitionsrechts  der  Postsekretäre  durch  Strafversetzungen  der
Petenten.

Da  hielt  es  denn  Fürst  Bismarck  an  der  Zeit,  der  für  die
Mehrheit  ausschlaggebenden  nationalliberalen  Partei  einmal  in  der
schon  früher  im  Norddeutschen  Reichstag  mit  Erfolg  erprobten  Art
den  Standpunkt  klar  zu  machen.  Dazu  wurde  von  ihm  ausersehen
der  Gesetzentwurf  über  die  Vereinigung  von  Elsaß-Lothringen
mit  dem  deutschen  Reich,  bei  welchem  sich  mit  Leichtigkeit  „nationale
Fragen“  als  Trümpfe  ausspielen  ließen.  Der  Gesetzentwurf  bezweckte
  unter  anderem,  dem  Kaiser  in  Gemeinschaft  mit  dem  Bundesrat
  die  Diktaturgewalt  über  die  Reichslande  bis  zum  1.  Januar  1873
zu  übertragen.  Auf  Antrag  von  Lasker  und  v.  Stauffenberg  hatte
der  Reichstag  in  den  Gesetzentwurf  eine  Klausel  aufgenommen,  wonach
  die  Aufnahme  von  Anleihen  und  Garantieen  auch  während
der  Zeit  der  Diktatur  an  die  Zustimmung  des  Reichstags  gebunden
sein  sollte.  Der  Antrag  war  praktisch  nahezu  bedeutungslos;  thatsächlich
  ist  auch  meines  Wissens  in  den  nachfolgenden  Jahren  der
Diktatur  eine  Anleihe  oder  Garantieerklärung  in  den  Reichslanden
nicht  in  Frage  gekommen.  Unsere  Fraktionsmitglieder  hatten  deshalb
  nach  Ablehnung  weitergehender  Amendements  in  der  Kommission
  es  nicht  einmal  der  Mühe  wert  erachtet,  dafür  die  Hand
zu  erheben.  So  war  dort  das  Amendement  gefallen.  Andererseits
hatte  Minister  Delbrück  in  der  Kommission  sich  nicht  allzusehr  gegen
das  Amendement  erklärt.  ·

So  wurde  das  Amendement  denn  in  aller  Unschuld  im  Plenum
wieder  aufgenommen  und  angenommen.  An  dieses  unschuldige
Amendement  knüpfte  der  Zorneserguß  des  Fürsten  Bismarck
an,  um  den  Nationalliberalen  bemerkbar  zu  machen,  daß  er  sich
die  Laskersche  „Heckenscheere“,  wie  er  es  später  bezeichnet  hat,  gegenüber
  seinen  Entwürfen  nicht  gefallen  lasse,  insbesondere  nicht  im
Sinne  konstitutioneller  Beschränkung.  Auch  im  ersten  ordentlichen
  Norddeutschen  Reichstag  im  Herbst  1867  hatte  Fürst
Bismarck  in  derselben  Weise  gegen  die  Nationalliberalen  demonstriert.
Damals  ließ  er  in  den  Kriegshäfen  die  Schiffe  abtakeln  und  die
Bauten  einstellen,  als  unter  Führung  Miquels  der  Reichstag  dem
Marine-Anleihegesetz  eine  Klausel  eingefügt  hatte,  welche  dem  Reichstag
  ein  Klagerecht  vor  den  Gerichten  im  Falle  gesetzwidriger
Verwendung  der  Anleihe  gewährte.  Die  Nationalliberalen  gaben
darauf  diesen  ersten  Ansatz  zu  einer  praktischen  Einführung  der
Kanzlerverantwortlichkeit  preis.