Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1885. (62)

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8.  2.

Der  Unterricht  an  der  Kunstschule  ist  theils  ein  vorbereitender,  theils  ein
spezieller  Fachunterricht,  nach  welch'  letzterem  die  Anstalt  sich  gliedert  in

1)  eine  Bildhauerschule,

2)  eine  Malerschule  mit  den  Abtheilungen  für

a)  Landschaftsmalerei,
b)  figürliche  Malerei,

3)  eine  Kupferstecherschule.

S.  3.

Der  vorbereitende  Unterricht  hat  zum  Gegenstand  das  Zeichnen,  und  wird  hier
zunächst  im  Zeichnen  von  einfachen  runden  Gegenständen,  Köpfen  und  einzelnen  Körpertheilen
  Anleitung  gegeben,  späterhin  im  Zeichnen  nach  der  anatomischen  Gipsfigur,  nach
antiken  Figuren  und  nach  der  Natur  (Köpfe  und  Akte)  unterrichtet.  Auch  erhalten  die
Schüler  Gelegenheit  im  Zeichnen  von  Gewandungen.

Neben  dem  figürlichen  Zeichnen  besteht  ein  Unterricht  im  landschaftlichen
Zeichnen,  im  Winter  nach  landschaftlichen  Vorlegeblättern,  im  Sommer  nach  der  Natur.

S.  4.
In  der  Bildhauerschule  wird  sodann  in  allen  Theilen  der  Modellir=  und  der
Bildhauerkunst  unterrichtet  und  namentlich  auch  zum  Entwerfen  und  Ausführen  eigener
plastischer  Arbeiten  Anleitung  gegeben.

S.  5.

In  der  Malerschule,  und  zwar  sowohl  bei  der  landschaftlichen  Abtheilung,  als
bei  den  Abtheilungen  für  figürliche  Malerei  (Genre,  Historie)  wird  das  Malen  nach
der  Natur,  beziehungsweise  nach  dem  lebenden  Modell  gelehrt,  woran  sich  das  Ausführen
von  Kompositionen  und  das  Malen  von  Bildern  anreiht.

S.  6.
In  der  Kupferstecherschule  wird  Anleitung  zu  Führung  des  Grabstichels  für
das  Nachbilden  von  Zeichnungen  oder  Gemälden  auf  der  Kupferplatte  gegeben.