432
8. 2.
Der Unterricht an der Kunstschule ist theils ein vorbereitender, theils ein
spezieller Fachunterricht, nach welch' letzterem die Anstalt sich gliedert in
1) eine Bildhauerschule,
2) eine Malerschule mit den Abtheilungen für
a) Landschaftsmalerei,
b) figürliche Malerei,
3) eine Kupferstecherschule.
S. 3.
Der vorbereitende Unterricht hat zum Gegenstand das Zeichnen, und wird hier
zunächst im Zeichnen von einfachen runden Gegenständen, Köpfen und einzelnen Körpertheilen
Anleitung gegeben, späterhin im Zeichnen nach der anatomischen Gipsfigur, nach
antiken Figuren und nach der Natur (Köpfe und Akte) unterrichtet. Auch erhalten die
Schüler Gelegenheit im Zeichnen von Gewandungen.
Neben dem figürlichen Zeichnen besteht ein Unterricht im landschaftlichen
Zeichnen, im Winter nach landschaftlichen Vorlegeblättern, im Sommer nach der Natur.
S. 4.
In der Bildhauerschule wird sodann in allen Theilen der Modellir= und der
Bildhauerkunst unterrichtet und namentlich auch zum Entwerfen und Ausführen eigener
plastischer Arbeiten Anleitung gegeben.
S. 5.
In der Malerschule, und zwar sowohl bei der landschaftlichen Abtheilung, als
bei den Abtheilungen für figürliche Malerei (Genre, Historie) wird das Malen nach
der Natur, beziehungsweise nach dem lebenden Modell gelehrt, woran sich das Ausführen
von Kompositionen und das Malen von Bildern anreiht.
S. 6.
In der Kupferstecherschule wird Anleitung zu Führung des Grabstichels für
das Nachbilden von Zeichnungen oder Gemälden auf der Kupferplatte gegeben.