Volltext: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Dreiundsechzigster Jahrgang. 1902. (63)

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Zum Zwecke der Abschließung eines Staatsvertrages über die Vereinigung 
der Großherzoglich Hessischen Landeslotterie und der Thüringisch-Anhaltischen Staats- 
lotterie haben zu Bevollmächtigten ernannt: 
Seine Durchlaucht der Fürst zu Schwarzburg-Rudolstadt: 
Allerhöchstihren Staatsrath Dr. Otto Körbiß. 
Seine Königliche Hoheit der Großherzog von Hessen und bei Rhein: 
Allerhöchstihren Oberfinanzrath Dr. Ferdinand Rohde, 
Allerhöchstihren Geheimen Finanzrath Dr. Paul Göß. 
Seine Königliche Hoheit der Großherzog von Sachsen: 
Allerhöchstihren Staatsrath Dr. Johannes Hunnius, 
Allerhöchstihren Geheimen Regierungsrath Dr. Carl Slevogk. 
Seine Hoheit der Herzog von Sachsen-Meiningen: 
Allerhöchstihren Wirklichen Geheimen Nath Rudolf Ziller. 
Seine Hoheit der Herzog von Sachsen-Altenburg: 
Allerhöchstihren Staatsminister, Wirklichen Geheimen Rath von Helldorff. 
Seine Durchlaucht der Erbprinz zu Hohenlohe-Langenburg, als Regierungsverweser 
in den Herzogthümern Sachsen-Coburg und Gotha: 
Allerhöchstihren Staatsminister, Wirklichen Geheimen Rath Hentig, 
Allerhöchstihren Geheimen Staalsrath Ernst Schmidt. 
Seine Hoheit der Herzog von Anhalt: 
Allerhöchstihren Geheimen Oberregierungsrath Ernst Laue. 
Seine Durchlaucht der Fürst zu Schwarzburg-Sondershausen: 
Allerhöchstihren Geheimen Regierungsrath Theodor Bauer. 
Seine Durchlaucht der Fürst Reuß ä. L.: 
Allerhöchstihren Regierungsrath Alfred Cammann. 
Seine Durchlaucht der Fürst zu Schaumburg-Lippe: 
Allerhöchstihren Staatsminister, Freiherrn von Feilibsch. 
Seine Erlaucht der Graf-Regent des Fürstenthums Lippe: 
Allerhöchstihren Geheimen Regierungsrath Ednard Puslkuchen. 
Die vorbenannten Bevollmächtigten haben unter dem Vorbehalte der landes- 
herrlichen Ratifikation nachfolgenden Staatsvertrag vereinbart: