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Erwerbszweige (Handwerk, Handel, Haushaltungen, Staats-,
Gemeinde-, Kirchendienst u. s. w.) unter die Unfallversicherung
und zur Erweiterung der Invaliden- zu einer
Wittwen- und Waisenfürsorge führen wird. Die Armenpflege
wird nie ganz entbehrlich werden, und die Mehrausgaben,
welche die Gemeinden für ihre Mitwirkung bei der Handhabung
der Arbeiterversicherung zu machen haben, sind von Jahr zu
Jahr im Wachsen begriffen. Dennoch muss dahin gestrebt werden,
den Arbeitern und ihren Familien in Fällen der Krankheit
und Not, um mit der kaiserlichen Botschaft vom 17. Nov. 1881
zu sprechen, „grössere Sicherheit und Ergiebigkeit des Beistandes,
auf den sie Anspruch haben“, zu gewähren.