Volltext : Im alten Reichstag. Band II. (2)

5.  10.
Lufterneuerung  (Venkilation).

Abgesehen  von  der  außerhalb  der  Schulzeit  durch  das  Oeffnen  der  Thüre  und
der  Fenster  zu  bewirkenden  Ventilation  sind  noch  zum  Zwecke  der  Lufterneuerung  während
des  Unterrichts  besondere  Ventilalion-Einrichtungen  erforderlich,  deren  Construktion  der
Techniker  des  Hürstlichen  Consistoriums  zu  bestimmen  hat.

l
Gänge  und  Treppen.
Die  Gänge  und  Treppenräume  eines  Schulhauses  müssen  hell,  geräumig  und  zugfrei
  sein.
Die  geriugste  Breite  für  die  Hauptgänge  darf  nicht  unter  2  m  en.
Alle  Treppen  müssen  bequem  und  dürfen  namentlich  nicht  zu  steil
Ihre  lichte  Breite  soll,  soweit  sie  von  den  Schülern  zu  benutzen  1#  mindestens
1,25  m  betragen.
Sie  dürfen  weder  in  einem  Laufe  von  Stockwerk  zu  Stockwerk  gehen,  noch  gewunden
  sein.
Die  Höhe  der  Stufen  darf  nicht  über  18  cm  betragen.
An  der  freien  Seite  ist  jeder  Treppenraum  mit  einem  soliden  Handgeländer,  an
der  Wandseit  zarn  reinfachem  Handgriff  zu  versehen.
si  n  Haufe  eine  Treppe,  so  kann  sie  von  3  Seiten  her  zugänglich  gemacht
  l  a  sie  nicht  mehr  als  3  Stusen  hat.  Andernfalls  ist  sie  an  den  freien
Seiten  mit  einem  soliden  Geländer  zu  usche

8.
Lehre  unhn
Die  im  Schulgebäude  unentbehrliche  tbnsbroohnong  soll  mindestens  zwei  Stuben,
zwei  Kammern,  von  denen  eine  auf  dem  Vodenraume  sein  kann,  Küche,  Vorrathsraum
nebst  Boden=  und  Kellergelaß  enthalten.
Für  einen  unverbeiratheten  behrer  genügt  ein  Wohn=  und  ein  Schlaszimmer.
Wenn  mehrere  Wehnungen“  in  demselben  Gebäude  eingerichtet  werden,  so  ist  für
eine  beierige  Trennung  Sorge  zu  tragen
o  die  Größe  des  Gehare  646Z  gestattet,  ist  ein  entsprechender  Theil  als  Garten
für  den  r--  abzutrennen.
5.  13.

Aborte.
Die  Abtritte  für  die  Schüler  sind  außerhalb  des  Schulgebäudes,  für  Knaben  und
Mädchen  getrhnnt,  anzulegen.

ahl  des  Plabes  für  dieselben  ist  möglichst  darauf  zu  achten,  daß  die  Ausdönstungen-
  durch  den  vorherrschenden  Wind  nicht  dem  Schulgebäude  zugeführt  werden.
uf  je  30  Knaben  sind  mindestens  zwei,  auf  je  30  Mädchen  mindestens  drei
unter  einande-  getrennte,  zugfreie,  helle  Siyräume  zu  rechnen.  Lehtere  sind  mit  Thüren
zu  versehen,  welche  von  innen  mit  Haken  oder  Riegeln  verschlossen  werden  können.  Die
Breite  eines  Sitzraumes  darf  nicht  unter  0,5  m  betragen;  die  Höhe  ist  auf  0,40  bis

0,45  m  zu  bemessen.  Die  Sitzlöcher  sind  mit  Deckeln  zu  versehen.