Contents : Blätter für Rechtsanwendung. XXVI. Band. (26)

Reformbewegung  in  der  Literatur  des  Civilrechts.  313

deutschen  Juristen,  geführt  von  Beseler,  dem
römischen  Rechte  und  der  romanistischen  Wissenschaft
in  heftiger  Opposition  den  Krieg  erklärte,  und  auch
an  gereizten  befangenen  Gegenantworten  hat  es  nicht
gefehlt.  Seit  einiger  Zeit  indessen  klären  und  mäßigen
sich  die  Ansichten  hier  und  dort.  Der  größere  Theil
der  Romanisten  wünscht  mit  gleicher  Sehnsucht  wie
die  Pfleger  des  deutschen  Rechtes  das  Ende  der
gesetzlichen  Herrschaft  des  Corpus  Juris,  und  bis
dieses  Ziel  vollständig  erreicht  ist,  sucht  einstweilen
die  Wissenschaft  mit  geistiger  Freiheit  den  fremden
  Satzungen  gegenüberzutreten.  Nicht  zufrieden
mit  der  Erkenntniß  und  Darstellung  des  römischen
Rechtes,  erhebt  man  sich  zu  einer  Kritik  desselben,
  man  erinnert  sich  lebendiger,  daß  es  nicht
das  absolute  Recht  sei.  Das  Werk  des  Ausscheidens
und  Abstoßens  national  römischer  Bestandtheile  —
ein  Unternehmen,  das  allerdings  schon  seit  der  Reception
  niemals  stille  stand,  —  wird  mit  tieferer  Einsicht
  und  frischerer  Energie  fortgeführt;  ein  „Destruiren“
  im  wohlthätigen  Sinne  dient  den  Bedürfnissen
  des  heutigen  Lebens.  Andererseits  hat  die
wissenschaftliche  Konstruktion  des  deutschen  Rechtes,
die  ächt  juristische  Gestaltung  seiner  überreichen  Mannichfaltigkeit
  so  große  Fortschritte  gemacht,  daß  eben
dadurch  die  Annäherung  der  romanistischen  und
germanistischen  Betrachtungsweise  eher  ermöglicht
ist.  Wenn  gleich  Thöl  und  v.  Gerber  der  Versuchung
  des  unberechtigten  „Romanisirens“  zuweilen
erlagen,  im  großen  Ganzen  bleibt  es  ihr  unvergeßliches
  Verdienst,  die  juristische  Methode  auf  dem
Gebiete  des  deutschen  Rechtes  verwirklicht  zu  haben,
wie  keiner  ihrer  Vorgänger.

Nach  alledem  ist  die  Hoffnung  vergönnt,  daß
der  Gegensatz  von  Romanisten  und  Germanisten  in  nicht
ferner  Zukunft  vollends  ausgeglichen  sein  werde.  Ist
auch  v.  Gerber's  Ausdruck  etwas  lebhaft  gefärbt,