Full text : Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1873. (39)

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&  134.  Bekanntmachung,
die  Richtungslinie  der  Chemnitz-Aue-Adorfer  Eisenbahn  betreffend;
vom  11.  November  1873.

Unter  Bezugnahme  auf  die  Bekanntmachung  vom  18.  Juli  dieses  Jahres,  die  Richtungslinie
  der  Chemnitz-Aue-Adorfer  Eisenbahn  betreffend  (Seite  485  des  Gesetz-  und  Ver—
ordnungsblattes  vom  Jahre  1873),  wird  von  dem  Ministerium  des  Innern  andurch
bekannt  gemacht,  daß  von  dem  Baue  gedachter  Eisenbahn  auf  der  Strecke  Zwota-Adorf
nach  Maßgabe  der  genehmigten  Detailpläne
das  Forstrevier  Kottenhaide,

sowie

die  Fluren  Gunzen,  Breitenfeld,  Markneukirchen,  Siebenbrunn,

Remtengrün  und  Adorf

betroffen  werden.

Dresden,  am  11.  November  1873.

Ministerium  des  Innern.
v.  Nostitz-Wallwitz.

Fromm.

 

135.  Bekanntmachung,
die  Bewilligung  einer  vom  Vorschußvereine  für  Possendorf  und  Umgegend  erbetenen
Ausnahme  von  bestehenden  Gesetzen  betreffend;
vom  13.  November  1873.
Mie  Genehmigung  Sr.  Majestät  des  Königs  ist  vom  Justizministerium  dem  in  das
Genossenschaftsregister  eingetragenen  Vorschußvereine  für  Possendorf  auf  dessen  Ansuchen

die  in  der  nachstehend  abgedruckten  Bestimmung  der  Statuten  dieses  Vereins  enthaltene
Ausnahme  von  bestehenden  Gesetzen  zugestanden  worden.

Dresden,  am  13.  November  1873.

Ministerium  der  Justiz.

Abeken.
Rosenberg.