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Formular VI. zu 8. 30.
Stuttgart den 19. Juli 1850.
Verhandelt vor dem Verwaltungêrath.
Anwesend: Herr N. N. als Vorstand;
die Herrn A. B. C. D. u. §. f. als Mitglieder;
Herr Jordan als Berichterstatter und der unterzeichnete Aktuar
Klappenbach.
Zur Verhandlung der Anklagesache gegen den Wehrmann Sommer, wegen Verlassen
des ihm anvertrauten Postens, ist auf heute Tagfahrt anberaumt worden.
Erschienn sind: der Angeklagte Johann Sommer, Wehrmann im zweiten Banner,
zweiten Compagnie, Schneivermeister, 36 Jahr alt. Seine Vorstrafen als Wehrmann sind in
dem anliegenden Verzeichniß enthalten. »
Ferner sind die auf der anliegenden Vorladung verzeichneten Zeugen, mit Ausnahme
des Wehrmannes Liebmann, erschienen.
Da der Zeuge Liebmann ohne Entschuldigung ausgeblieben ist, so wird er auf Antrag
des Berichterstatters zu einer Geldstrafe von 1 fl. verurtheilt.
Nach Vorlesung der Meldung und des Antrags des Berichterstatters wird der Angeklagte
vernommen, welcher das Verlassen des Postens damit entschulvigte, daß er plötzlich
von einer Schwäche überfallen worden sei, und auf die Wache habe sagen lassen, man solle
ihn ablösen.
Durch wen dieß geschehen, könne er nicht angeben.
Die Zeugen werden bei ihrer Bürgerpflicht vernommen, und bestätigen die in der Meldung
enthaltenen Thatumstände.
Daß Sommer um seine Ablösung habe bitten lassen, wurde von keiner Seite bestätigt,
dagegen bezeugen Eberhardt und Kober, daß der Angeklagte bei seinem Ein-