Contents : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1850. (27)

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Formular  VI.  zu  8.  30.

Stuttgart  den  19.  Juli  1850.

Verhandelt  vor  dem  Verwaltungêrath.

Anwesend:  Herr  N.  N.  als  Vorstand;
die  Herrn  A.  B.  C.  D.  u.  §.  f.  als  Mitglieder;
Herr  Jordan  als  Berichterstatter  und  der  unterzeichnete  Aktuar
Klappenbach.

Zur  Verhandlung  der  Anklagesache  gegen  den  Wehrmann  Sommer,  wegen  Verlassen
des  ihm  anvertrauten  Postens,  ist  auf  heute  Tagfahrt  anberaumt  worden.

Erschienn  sind:  der  Angeklagte  Johann  Sommer,  Wehrmann  im  zweiten  Banner,
zweiten  Compagnie,  Schneivermeister,  36  Jahr  alt.  Seine  Vorstrafen  als  Wehrmann  sind  in
dem  anliegenden  Verzeichniß  enthalten.  »

Ferner  sind  die  auf  der  anliegenden  Vorladung  verzeichneten  Zeugen,  mit  Ausnahme
des  Wehrmannes  Liebmann,  erschienen.

Da  der  Zeuge  Liebmann  ohne  Entschuldigung  ausgeblieben  ist,  so  wird  er  auf  Antrag
  des  Berichterstatters  zu  einer  Geldstrafe  von  1  fl.  verurtheilt.

Nach  Vorlesung  der  Meldung  und  des  Antrags  des  Berichterstatters  wird  der  Angeklagte
  vernommen,  welcher  das  Verlassen  des  Postens  damit  entschulvigte,  daß  er  plötzlich
von  einer  Schwäche  überfallen  worden  sei,  und  auf  die  Wache  habe  sagen  lassen,  man  solle
ihn  ablösen.

Durch  wen  dieß  geschehen,  könne  er  nicht  angeben.

Die  Zeugen  werden  bei  ihrer  Bürgerpflicht  vernommen,  und  bestätigen  die  in  der  Meldung
  enthaltenen  Thatumstände.

Daß  Sommer  um  seine  Ablösung  habe  bitten  lassen,  wurde  von  keiner  Seite  bestätigt,
  dagegen  bezeugen  Eberhardt  und  Kober,  daß  der  Angeklagte  bei  seinem  Ein-