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Reichs-Gesetzblatt.
Nr.1.
Inhalt: Bekanntmachung, betreffend eine Abänderung des Verzeichnisses der gewerblichen Anlagen, welche
einer besonderen Genehmigung bedürfen. S. 1.
(Nr. 1840.) Bekanntmachung, betreffend eine Abänderung des Verzeichnisses der gewerblichen
Anlagen, welche einer besonderen Genehmigung bedürfen. Vom 2. Januar
1889.
Der Reichstag hat in seiner Plenarsitzung vom 14. Dezember v. J. beschlossen,
dem Beschlusse des Bundesraths,
betreffend die Aufnahme der Anstalten zum Trocknen und Einsalzen
ungegerbter Thierfelle, sowie der Verbleiungs-, Verzinnungs- und Ver-
zinkungsanstalten in das Verzeichniß derjenigen gewerblichen Anlagen,
welche nach Bestimmung des §. 16 der Gewerbeordnung für das
Deutsche Reich (Reichs-Gesetzbl. 1883 S. 177) einer besonderen Ge-
nehmigung bedürfen (Bekanntmachung vom 16. Juli 1888, Reichs-
Gesetzbl. S. 218),
die Genehmigung zu ertheilen.
Berlin, den 2. Januar 1889.
Der Reichs kanzler.
In Vertretung:
von Boetticher.
Herausgegeben im Reichsamt des Innern.
Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerei.
Reichs-Gesetzbl. 1889. 1
Ausgegeben zu Berlin den 19. Januar 1889.