Full text : Bismarcks Staatsrecht.

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teressen  der  katholischen  Kirche,  nicht  aber  die  der  Polen  zu  vertreten
  als  seine  Hauptaufgabe  ansehen,  aber  nicht  die  intimen
Beziehungen  der  Bureankratie  besitzen  würde,  welche  die  Mitglieder
  der  katholischen  Abteilung  als  „in  der  Garnison  der
ministeriellen  Zitadelle  unseres  Verteidigungssystems  gegen  revolutionäre
  Anläufe  sitzende  staatsfeindliche  Parteigänger“  erscheinen
ließen.

Über  seinen  Anteil  am  Kulturkampf  sagt  Fürst  Bismarck
in  demselben  Werke:

„Auf  die  juristische  Detailarbeit  der  Maigesetze  würde  ich
nie  verfallen  sein;  sie  lag  mir  ressortmäßig  fern,  und  weder  in
meiner  Absicht,  noch  in  meiner  Befähigung  lag  es,  Falk  als
Juristen  zu  kontrollieren  oder  zu  korrigieren.  Ich  konnte  als
Ministerpräsident  nicht  gleichzeitig  den  Dienst  des  Kultusministers
tun,  auch  wenn  ich  vollkommen  gesund  gewesen  wäre.  Erst  durch
die  Praxis  überzeugte  ich  mich,  daß  die  juristischen  Einzelheiten
psychologisch  nicht  richtig  begriffen  waren.  Der  Mißgriff  wurde
mir  klar  an  dem  Bilde  ehrlicher,  aber  ungeschickter  preußischer
Gendarmen,  die  mit  Sporen  und  Schleppsäbel  hinter  gewandten
und  leichfüßigen  Priestern  durch  Hintertüren  und  Schlafzimmer
nachsetzten.“

Wie  wenig  der  Fürst  aber  deswegen  den  schließlich  zu  stande
gebrachten  Frieden  als  eine  Niederlage  des  Staates  angesehen
hat,  ergeben  folgende  Sätze:  „Ich  hielt  umsomehr  für  angezeigt,
den  Frieden  anzubahnen,  wenn  die  Schule  gedeckt,  die  Verfassung
  von  den  aufgehobenen  Artikeln  und  der  Staat  von  der
katholischen  Abteilung  befreit  bliebe  . . .  Im  Jahre  1886  gelang
es,  die  von  mir  teils  erstrebte,  teils  als  zulässig  erkannte  Gegenreformation
  zum  Abschluß  zu  bringen,  den  modus  vivend  zu  erreichen,
  der  immer  noch  verglichen  mit  dem  status  quo  von  1871
ein  für  den  Staat  günstiges  Ergebnis  des  ganzen  Kulturkampfes
aufweist.“

Am  Schluß  der  Bismarckschen  Auseinandersetzungen  in  den
„Gedanken  und  Erinnerungen“,  erhält  die  römische  Kirche  das  nachfolgende
  Urteil:  „Bei  jedem  modus  vivendi  wird  Rom  eine  evan=