Full text : Reichs-Gesetzblatt. 1890. (24)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Betrag
E  für  das
S  Einnahme.  Etatsjahr
--  5  1890/91.
Mark.
(2.)  (3.)  Uebertrag  849  000
C.  für  Lotterielose:
a)  von  Staatslotterien  ..  6  709  000
b)  von  Privatlotterien,
abzüglich  zwei  Prozent  für  die  Bundesstaaten.  572  000
zusammen  (Titel  3)22  130  000
4.  Statistische  Gebühr.
Brutto-Einnahme  .  ...  -........  630000.-Ø.
Ab:Zurückzahlungen...................  3000s
bleiben  627  000
Davon  ab:
a)  die  Kosten  der  Anfertigung  der  Stempel  und
Stempelmarken,  sowie  sonstige  dem  Reich
unmittelbar  erwachsende  Verwaltungskosten,
auf  welche  der  Erlös  für  verkaufte  Formulare
in  Rückeinnahme  komlt  24  000  “
b)  die  Entschädigungen  der  Postverwaltungen
des  Reichs,  Bayerns  und  Württembergs
für  den  Verkauf  der  Stempelmaterialien
(2½  Prozent  der  Brutto-Einnahme)  15·750
c)  gemäß  §.  14  des  Gesetzes,  betreffend  die
Statistik  des  Waarenverkehrs  des  deutschen
Zollgebiets  mit  dem  Auslande,  vom  20.  Juli
1879  die  den  Bundesstaaten  zu  vergütenden
Verwaltungskosten  15  250
zusammen  .  .  .  55  000
bleiben  572  000
Hierzu  treten:  Herauszahlungen  von  Luxemburg,  abzüglich
der  Herauszahlungen  an  Bayern  (für  die  österreichische  Gemeinde
  Jungholz)  21.  000
zusammen  (Titel  4)  593  000
Summe  I.30279  000