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3. Nach dem 31. Juli d. J. hören die mit der Firma des Leipziger Kassenvereins
umlaufenden Noten auf Zahlungsmittel zu sein.
Dieselben behalten jedoch die Kraft einfacher Schuldscheine und
werden als solche bei der Kasse des Leipziger Kassenvereins im Lokale
der Allgemeinen deutschen Kreditanstalt in Leipzig bis zum Ablauf des
Jahres 1891 eingelöst werden.
4. Die bis zum Ablauf der letztbezeichneten Frist nicht zur Einlösung gelangten
Banknoten sind auch als einfache Schuldscheine präkludirt.
Berlin, den 4. Juli 1890.
Der Reichskanzler.
In Vertretung:
von Boetticher.
Herausgegeben im Reichsamt des Innern.
Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerei.