Metadaten : Blätter für Rechtsanwendung. LVI. Band. (56)

Samstag  den  4.  Juli  1891.  56.  Jahrgang.  M  14.

Dr.  J.  A.  Seuffert's

Blätter  für  Rechtganwendung

zunächst  in  Bayern.

Inbalt:  Zur  Effre  von  der  Trangmission  nach  bayerischen  Landrecht.  —
Mittbel  u#en  aus  der  Kechtsprrcchung  des  gl.  Bayer.  Oberlandesgericht
  Mürnchen  in  Strafsachen:  Relchs-Strasgeseybuch.  —  Llier
  .

Zur  Lehre  von  der  Transmission  nach  bayerischem
Landrecht.

Unter  Transmission  versteht  man  bekanntlich  die
Thatsache,  daß  ein  Erbanspruch  von  der  berechtigten
Person,  die  ihn  nicht  realisirte,  übergeht  auf  eine  andere,
in  bestimmtem  Verhältniß  zu  ihr  stehende  Person.  Die
beiden  wichtigsten  Fälle  des  römischen  Rechts,  die  transmissio
  Theodosiana  und  Justinianen,  sind,  wie  nicht
minder  bekannt,  fast  in  ihren  sämmtlichen  Punkten  Gegenstand
  zahlreicher,  zum  Theil  wohl  nie  auszutragender
Controversen.  Die  praktisch  wichtigste  dieser  Streitfragen
ist  jedenfalls  die,  ob  zum  Eintritt  der  (Justinianischen)
Transmission  erforderlich  ist,  daß  der  Erbe  (Delat,
Transmittent)  von  dem  Eintritt  des  Erbfalls  gewußt
habe,  oder  ob  unabhängig  davon  die  Transmission  auch
eintrete,  wenn  der  Erbe  ohne  Kenntniß  des  Erbfalls
verstorben  sei.

So  gewichtig  auch  die  Gründe  sind,  die  Windscheid
  (Pandekten  5.  Aufl.  Bd.  III  §  600  Note  5)  für
die  letztere  Ansicht  gegen  die  herrschende  Meinung  geltend
macht,  so  dürfte  sie  doch  an  den  Worten  der  Quellen
Odeliberare  videatur“  in  I.  19  81  Cod.  VI,  30)  Schiffbruch
  leiden  und  daher  der  Ansicht  beizutreten  sein,  daß

Neue  Folge.  Band  XXXVI.